Uwe Gerhardt
2005-06-16 20:37:45 UTC
Hallo zusammen,
mein bei der Bausparkasse Schwäbisch Hall abgeschlossener Bausparvertrag
wird nach 7 Jahren zum 1. 11.05 fällig.
Heute schrieb mich die Bausparkasse an und bittet um Mitteilung, ob die
Zuteilung des Bausparvertrags angenommen wird. Sie weist darauf hin, daß
innerhalb von 12 Monaten nach Zuteilung des Vertrags das Geld zum
Wohnungsbau verwendet werden muß, sonst werden die Steuervergünstigungen
(Wohnungsbauprämie / Sonderausgabenabzug) zurückgefordert. Die
Verwendung des Geldes für den Wohnungsbau ist per Unterschrift
(Verwendungsbestätigung) eines Architekten, einer Bank oder des
Außendienstmittarbeiters der Bausparkasse zu bestätigen.
Habe ich da etwas überlesen?
Meines Wissens ist nach Ablauf der 7 - jährigen Sperrfrist das Geld frei
verfügbar. Nur vor Ablauf der Sperrfrist, muß die Verwendung für den
Wohnungsbau nachgewiesen werden.
Ist dies nur eine Verunsicherung des Bausparers, um einen neuen Vertrag
abschliessen zu können (Unterschrift des Außendienstmitarbeiters).
Wer kann mir weiterhelfen
Gruß Uwe Gerhardt
mein bei der Bausparkasse Schwäbisch Hall abgeschlossener Bausparvertrag
wird nach 7 Jahren zum 1. 11.05 fällig.
Heute schrieb mich die Bausparkasse an und bittet um Mitteilung, ob die
Zuteilung des Bausparvertrags angenommen wird. Sie weist darauf hin, daß
innerhalb von 12 Monaten nach Zuteilung des Vertrags das Geld zum
Wohnungsbau verwendet werden muß, sonst werden die Steuervergünstigungen
(Wohnungsbauprämie / Sonderausgabenabzug) zurückgefordert. Die
Verwendung des Geldes für den Wohnungsbau ist per Unterschrift
(Verwendungsbestätigung) eines Architekten, einer Bank oder des
Außendienstmittarbeiters der Bausparkasse zu bestätigen.
Habe ich da etwas überlesen?
Meines Wissens ist nach Ablauf der 7 - jährigen Sperrfrist das Geld frei
verfügbar. Nur vor Ablauf der Sperrfrist, muß die Verwendung für den
Wohnungsbau nachgewiesen werden.
Ist dies nur eine Verunsicherung des Bausparers, um einen neuen Vertrag
abschliessen zu können (Unterschrift des Außendienstmitarbeiters).
Wer kann mir weiterhelfen
Gruß Uwe Gerhardt