Discussion:
Sperrfrist Bausparvertrag
(zu alt für eine Antwort)
Uwe Gerhardt
2005-06-16 20:37:45 UTC
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Hallo zusammen,
mein bei der Bausparkasse Schwäbisch Hall abgeschlossener Bausparvertrag
wird nach 7 Jahren zum 1. 11.05 fällig.
Heute schrieb mich die Bausparkasse an und bittet um Mitteilung, ob die
Zuteilung des Bausparvertrags angenommen wird. Sie weist darauf hin, daß
innerhalb von 12 Monaten nach Zuteilung des Vertrags das Geld zum
Wohnungsbau verwendet werden muß, sonst werden die Steuervergünstigungen
(Wohnungsbauprämie / Sonderausgabenabzug) zurückgefordert. Die
Verwendung des Geldes für den Wohnungsbau ist per Unterschrift
(Verwendungsbestätigung) eines Architekten, einer Bank oder des
Außendienstmittarbeiters der Bausparkasse zu bestätigen.

Habe ich da etwas überlesen?
Meines Wissens ist nach Ablauf der 7 - jährigen Sperrfrist das Geld frei
verfügbar. Nur vor Ablauf der Sperrfrist, muß die Verwendung für den
Wohnungsbau nachgewiesen werden.

Ist dies nur eine Verunsicherung des Bausparers, um einen neuen Vertrag
abschliessen zu können (Unterschrift des Außendienstmitarbeiters).

Wer kann mir weiterhelfen

Gruß Uwe Gerhardt
Aik Hochlaender
2005-06-17 05:30:02 UTC
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Post by Uwe Gerhardt
mein bei der Bausparkasse Schwäbisch Hall abgeschlossener Bausparvertrag
wird nach 7 Jahren zum 1. 11.05 fällig.
Heute schrieb mich die Bausparkasse an und bittet um Mitteilung, ob die
Zuteilung des Bausparvertrags angenommen wird. Sie weist darauf hin, daß
innerhalb von 12 Monaten nach Zuteilung des Vertrags das Geld zum
Wohnungsbau verwendet werden muß, sonst werden die Steuervergünstigungen
(Wohnungsbauprämie / Sonderausgabenabzug) zurückgefordert. Die
Verwendung des Geldes für den Wohnungsbau ist per Unterschrift
(Verwendungsbestätigung) eines Architekten, einer Bank oder des
Außendienstmittarbeiters der Bausparkasse zu bestätigen.
Habe ich da etwas überlesen?
Meines Wissens ist nach Ablauf der 7 - jährigen Sperrfrist das Geld frei
verfügbar. Nur vor Ablauf der Sperrfrist, muß die Verwendung für den
Wohnungsbau nachgewiesen werden.
soweit ich weiss musst Du wenn Du das Bauspardarlehen in Anspruch nimmst
dieses für wohnwirtschaftliche Zwecke nehmen. Bei geringen Beträgen
schaut sich das aber keiner an.

Dein eingezahltes Geld inkl. der Zinsen gehört natürlich uneingeschränkt
Dir.


Grüße
Willy Moll
2005-06-17 08:06:54 UTC
Permalink
[..] Die
Verwendung des Geldes für den Wohnungsbau ist per Unterschrift
(Verwendungsbestätigung) eines Architekten, einer Bank oder des
Außendienstmittarbeiters der Bausparkasse zu bestätigen.
Habe ich da etwas überlesen?
Meines Wissens ist nach Ablauf der 7 - jährigen Sperrfrist das Geld frei
verfügbar. Nur vor Ablauf der Sperrfrist, muß die Verwendung für den
Wohnungsbau nachgewiesen werden.
Richtig.
Ist dies nur eine Verunsicherung des Bausparers, um einen neuen Vertrag
abschliessen zu können (Unterschrift des Außendienstmitarbeiters).
Nein. Das Formular "Zuteilungsannahmeerklärung" ist für alle Fälle
konzipiert. Ich habe den Aufbau zwar nicht im Kopf, aber bei der
Erklärung ist anzukreuzen "Die Zuteilung meines Bausparvertrags nehme
ich an ........ unter Verzicht auf das Darlehen". Bei der Rubrik
wohnwirtschaftliche Verwendung müßte aufgeführt sein "Angabe
erforderlich, wenn Auszahlung vor Ablauf von 7 Jahren .....". Nur wenn
dies zutrifft, ist eine Verwendungsbestätigung notwendig.
--
MfG: Willy Moll

Willy Moll, Finanzhonorarberater, http://www.moll-fb.de
tonello47
2005-06-17 10:38:23 UTC
Permalink
Moin, moin Uwe Gerhardt!

Nach meiner "BHW-Kenntnis" hast du 2 Möglichkeiten.

1. Du nimmst die Zuteilung an. Dann bekommst du die gesamte Summe
(Ansparbetrag, Zinsen, Prämien und das Darlehen) zum "Bauen" und mußt
den Verwendungszweck angeben.

oder

2. Du machst nichts und wartest die 7 Jahre ab. Dann bekommst du dein
angespartes Geld + Zinsen + Bausparprämien ausgezahlt wenn du das Geld
anforderst.

Mein Tipp: Lese dir genau die Bausparbedingungen durch! Manche
Bausparkassen verzinsen den Ansparbetrag NACHTRÄGLICH also
rückwirkend mit einer Bonusverzinsung wenn du auf das Bauspardarlehen
verzichtes (siehe 2.). Beim BHW wird auf bis zu 5 % bzw. 4,5% verzinst.
Dann lasse den Vertrag solange liegen bis du das Geld brauchst. Eine
bessere und sichere Verzinsung sehe ich z.Zt. nicht.

Tschüß
tonello47
--
tonello47
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Uwe Gerhardt
2005-06-17 14:21:26 UTC
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Post by tonello47
Moin, moin Uwe Gerhardt!
Nach meiner "BHW-Kenntnis" hast du 2 Möglichkeiten.
1. Du nimmst die Zuteilung an. Dann bekommst du die gesamte Summe
(Ansparbetrag, Zinsen, Prämien und das Darlehen) zum "Bauen" und mußt
den Verwendungszweck angeben.
oder
2. Du machst nichts und wartest die 7 Jahre ab. Dann bekommst du dein
angespartes Geld + Zinsen + Bausparprämien ausgezahlt wenn du das Geld
anforderst.
Mein Tipp: Lese dir genau die Bausparbedingungen durch! Manche
Bausparkassen verzinsen den Ansparbetrag NACHTRÄGLICH also
rückwirkend mit einer Bonusverzinsung wenn du auf das Bauspardarlehen
verzichtes (siehe 2.). Beim BHW wird auf bis zu 5 % bzw. 4,5% verzinst.
Dann lasse den Vertrag solange liegen bis du das Geld brauchst. Eine
bessere und sichere Verzinsung sehe ich z.Zt. nicht.
Tschüß
tonello47
Hallo Zusammen,
es hat sich inzwischen geklärt:
den wohnwirtschaftlichen Nachweis muß man nur erbringen, wenn man das
Guthaben vor Ablauf der Festlegungsfrist von 7 Jahren erhalten möchte.
Das Schreiben der Bausparkasse war nicht gut formuliert.

Gruß Uwe
Hans-Jürgen Meyer
2005-06-17 18:15:18 UTC
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Post by Uwe Gerhardt
Post by tonello47
Moin, moin Uwe Gerhardt!
Nach meiner "BHW-Kenntnis" hast du 2 Möglichkeiten.
1. Du nimmst die Zuteilung an. Dann bekommst du die gesamte Summe
(Ansparbetrag, Zinsen, Prämien und das Darlehen) zum "Bauen" und mußt
den Verwendungszweck angeben.
oder
2. Du machst nichts und wartest die 7 Jahre ab. Dann bekommst du dein
angespartes Geld + Zinsen + Bausparprämien ausgezahlt wenn du das Geld
anforderst.
Mein Tipp: Lese dir genau die Bausparbedingungen durch! Manche
Bausparkassen verzinsen den Ansparbetrag NACHTRÄGLICH also
rückwirkend mit einer Bonusverzinsung wenn du auf das Bauspardarlehen
verzichtes (siehe 2.). Beim BHW wird auf bis zu 5 % bzw. 4,5% verzinst.
Dann lasse den Vertrag solange liegen bis du das Geld brauchst. Eine
bessere und sichere Verzinsung sehe ich z.Zt. nicht.
Tschüß
tonello47
Hallo Zusammen,
den wohnwirtschaftlichen Nachweis muß man nur erbringen, wenn man das
Guthaben vor Ablauf der Festlegungsfrist von 7 Jahren erhalten möchte.
Das Schreiben der Bausparkasse war nicht gut formuliert.
Geh mal davon aus, das das sehr geschickt formuliert war. Lies noch mal
was tonello47 geschrieben hat! Die LBS nervt mich zur Zeit auch damit,
das ich den Vertrag kündige. Logisch. Denn Sie müssen 4% Zins zahlen.
Ich habe als Antwort noch ein bischen Bares auf den Vertrag nachgelegt.
4% ist zur Zeit kaum zu toppen... ;)

Hans-Jürgen
tonello47
2005-06-22 20:54:46 UTC
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Moin, moin!
Die Bausparkassen haben 1999-2002 den Mund sehr voll genommen und mit
Zinsversprechen Geld in die leeren Kassen zu bekommen.
Denn alle kauften damals Aktien und wollten sich nicht mit 2%
Guthabenszinsen zufrieden geben.
Jetzt wo die Zinsen ein historisches Tief erreicht haben(wer konnte es
schon ahnen) werden alle Register gezogen um die Zinsen zu sparen. Es
könnte ja sein, dass ganz bewusst so unverständlich formuliert wird um
die Bausparer zu verwirren.
Mein Tipp: DRANBLEIBEN! Eine sicherere Anlage zu diesen Zinsen gibt es
z.Z. nicht.
Siehe auch meinen Beitrag. "BHW führt 50%-Regel ein"
Tschüß
tonello47
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tonello47
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