Discussion:
Wann ist ein Scheck ungültig?
(zu alt für eine Antwort)
Volker Brandt
2009-02-01 11:59:31 UTC
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Angenommen ich habe einen Scheck ausgestellt, mich dabei verschrieben
und ihn in der Mitte durchgerissen.
Es gibt verschiedene Arten von Schecks, das erst
einmal vorweg. Ein Verrechnungsscheck ist kein
Barscheck, als Beispiel.
Kann ein Finder ihn zusammenkleben und bekommt dann das Geld?
Es kommt auf den Scheck an (siehe oben), aber
prinzipiell bist du selbst schuld, wenn du
ausgefüllte Schecks aus dem Fenster fallen
läßt oder aber direkt in die Papiertonne legst.
Macht es einen Scheck ungültig, wenn
- man ihn in der Mitte durchzureißt?
- man ihn in x (x>2?) Stücke zu zerreißt? Wieviele?
- wenn ein (kleines? großes?) Stück von ihm fehlt?
- die Unterschrift durchgestrichen ist?
- "ungültig" darauf geschrieben/gestempelt ist?
Solange der Scheck an sich intakt ist, Betrag,
Unterschrift etc. zweifelsfrei zu erkennen sind,
wird die Bank die Einlösung wohl nach eigenem
Ermessen durchführen oder ablehnen. Ich denke
nicht, daß es eine Regel mit allen ausformulierten
Bedingungen gibt.
Oder was muss man sonst tun?
Man muß darauf achten, daß man seine eigene
Papierwirtschaft im Griff hat und man könnte
über die Anschaffung eines Aktenvernichters
nachdenken.

Ich verstehe die Problematik auch nicht ganz:
du bist doch nicht verpflichtet, einen Scheck
überhaupt auszugeben? Vernichten und fertig,
oder was war doch gleich das Problem?

Gruss
Volker
Raimund Nisius
2009-02-01 12:16:41 UTC
Permalink
Post by Volker Brandt
du bist doch nicht verpflichtet, einen Scheck
überhaupt auszugeben? Vernichten und fertig,
oder was war doch gleich das Problem?
Sein Problem ist der Aufwand, den er treiben muß bis der Scheck
garantiert wertlos ist. Irgendwo zwischen Eselsohr und persönlichem
Einwurf in den Hochofen liegt die Grenze, die er kennen will.
--
Gruß, Raimund
Mein Pfotoalbum <http://www.raimund.in-berlin.de>
Mail ohne Anhang an <Reply-To:> wird gelesen. Im Impressum der Homepage
findet sich immer eine länger gültige Adresse.
Volker Brandt
2009-02-01 13:11:31 UTC
Permalink
Post by Raimund Nisius
Sein Problem ist der Aufwand, den er treiben muß bis der Scheck
garantiert wertlos ist. Irgendwo zwischen Eselsohr und persönlichem
Einwurf in den Hochofen liegt die Grenze, die er kennen will.
Er kann es ja versuchen, indem er 10 Testexemplare mit
verschiedenen Beschädigungen, Verschmutzungen und Rasuren
bei der Bank einreicht und uns dann hier berichtet, welche
Schecks eingelöst bzw. beanstandet worden sind.

Jede andere Privatperson steckt verschriebene Schecks in
den Aktenvernichter und hat das Problem gelöst. Ein Zerreisen
in -zig Stücke reicht auch - als wenn jemand in die Papiertonne
kriecht und im Labor die Papierfetzen wieder zusammenklebt.

Reichlich theoretisch, das Ganze.

Gruss
Volker
Gerald Gruner
2009-02-01 14:17:02 UTC
Permalink
Volker Brandt schrieb am Sun, 1 Feb 2009:

[...]
Seufz, das erscheint mir auch so. Dabei war die Frage eigentlich gar
nicht so schwierig...
Post by Volker Brandt
du bist doch nicht verpflichtet, einen Scheck
überhaupt auszugeben? Vernichten und fertig,
oder was war doch gleich das Problem?
Ich _habe_ nunmal einen Scheck ausgestellt und _will_ ihn ungültig
machen. Das warum ist hier eigentlich nicht das Thema, nur das wie.

Es war zwar wenig hilfreich und hat das Thema allenfalls am Rande
gestreift, aber trotzdem Danke für deinen Antwortversuch. Dein zweites
Posting hier kommentiere ich lieber gar nicht. Ist besser so...


MfG
Gerald
--
Die Herren und Damen der Stadtreinigung leisten vermutlich einen
bedeutenderen Beitrag zum Erhalt unserer Zivilisation als z.B.
die meisten Professoren. (Heiko Mell / VDI-N)
Volker Brandt
2009-02-01 14:58:37 UTC
Permalink
Post by Gerald Gruner
Ich _habe_ nunmal einen Scheck ausgestellt und _will_ ihn ungültig
machen. Das warum ist hier eigentlich nicht das Thema, nur das wie.
Deine Ausführungen ergeben keinen Sinn. Was ist
so schwierig daran, einen fehlerhaft ausgestellten
Scheck zu vernichten?

Entweder du hast den Scheck bereits aus der Hand
gegeben, dann ist es eh zu spät - oder du hast
ihn zu Hause, dann mache ihn eben ungültig und
hefte ihn ab, da kommt doch ohnehin niemand mehr
dran. Oder traust du deinen Mitbewohnern nicht?

Eine Aufschrift bzw, Stempel "ungültig" sowie die
Unkenntlichmachung der Unterschrift sollten mehr
als ausreichen, im Zweifelsfall frag doch einfach
deine Bank, wie du vorgehen sollst.
Post by Gerald Gruner
Es war zwar wenig hilfreich und hat das Thema allenfalls am Rande
gestreift, aber trotzdem Danke für deinen Antwortversuch. Dein zweites
Posting hier kommentiere ich lieber gar nicht. Ist besser so...
Man erhält die zur Frage passenden Antworten.

Gruss
Volker
Gerald Gruner
2009-02-01 15:31:28 UTC
Permalink
Post by Volker Brandt
Post by Gerald Gruner
Ich _habe_ nunmal einen Scheck ausgestellt und _will_ ihn
ungültig machen. Das warum ist hier eigentlich nicht das
Thema, nur das wie.
Deine Ausführungen ergeben keinen Sinn.
Oder du hast ein Leseproblem...
Etwas tiefer wirst du dann richtig komisch.
Post by Volker Brandt
Was ist so schwierig daran, einen fehlerhaft ausgestellten
Scheck zu vernichten?
Entweder du hast den Scheck bereits aus der Hand
gegeben, dann ist es eh zu spät - oder du hast
ihn zu Hause, dann mache ihn eben ungültig
ROTFL ;-))) Wird es dir jetzt nicht peinlich?
Tipp: Lies das Subject.
Es war genau meine Frage, was rechtlich zum "ungültig machen"
ausreicht.
Post by Volker Brandt
und hefte ihn ab, da kommt doch ohnehin niemand mehr
dran. Oder traust du deinen Mitbewohnern nicht?
Warum wirfst du dich nur immer wieder auf für die Frage irrelevante
Nebenprobleme?
Post by Volker Brandt
Eine Aufschrift bzw, Stempel "ungültig" sowie die
Unkenntlichmachung der Unterschrift sollten mehr
als ausreichen,
Heureka.
Post by Volker Brandt
im Zweifelsfall frag doch einfach
deine Bank, wie du vorgehen sollst.
Ich hatte hier auf eine sinnvolle Antwort gehofft.
War wohl eine Täuschung.
Post by Volker Brandt
Post by Gerald Gruner
Es war zwar wenig hilfreich und hat das Thema allenfalls am Rande
gestreift, aber trotzdem Danke für deinen Antwortversuch. Dein zweites
Posting hier kommentiere ich lieber gar nicht. Ist besser so...
Man erhält die zur Frage passenden Antworten.
Wenn _du_ meinst...


MfG
Gerald
--
Die Herren und Damen der Stadtreinigung leisten vermutlich einen
bedeutenderen Beitrag zum Erhalt unserer Zivilisation als z.B.
die meisten Professoren. (Heiko Mell / VDI-N)
Volker Brandt
2009-02-02 17:33:19 UTC
Permalink
Post by Gerald Gruner
ROTFL ;-))) Wird es dir jetzt nicht peinlich?
Tipp: Lies das Subject.
Ist es dir nicht peinlich, daß du offensichtliche
Lösungen nicht selbst erfassen kannst?
Post by Gerald Gruner
Es war genau meine Frage, was rechtlich zum "ungültig machen"
ausreicht.
Was genau verstehst du daran nicht, daß eine
Unterschrift zu einem gültigen Scheck gehört?

Bzw. was implizierst du mit der Tatsache, daß
die Unterschrift auf einem Scheck unkenntlich
gemacht wurde?

Wenn du weißt, was einen Scheck gültig macht,
weißt du auch, was ihn ungültig macht. Oder
was verstehst du daran nicht?
Post by Gerald Gruner
Warum wirfst du dich nur immer wieder auf für die Frage irrelevante
Nebenprobleme?
Wer so fragt wie du, muß damit rechnen, daß
auch Teilaspekte diskutiert werden, auch wenn
es dir nicht gefällt.
Post by Gerald Gruner
Ich hatte hier auf eine sinnvolle Antwort gehofft.
Ich verstehe nicht, was deine Erwartungshaltung
ist bzw, was du nicht verstehst. Gestörte
Kommunikation.
Post by Gerald Gruner
Wenn _du_ meinst...
Ich meine, daß deine merkwürdige Frage fast schon
zu Kontroversen und für dich vielleicht unerwünschten
Antworten einlädt...die du ja auch bekommen hast.

Gruss
Volker
Gerald Gruner
2009-02-03 19:47:17 UTC
Permalink
Post by Volker Brandt
Post by Gerald Gruner
ROTFL ;-))) Wird es dir jetzt nicht peinlich?
Tipp: Lies das Subject.
Ist es dir nicht peinlich, daß du offensichtliche
Lösungen nicht selbst erfassen kannst?
Man lernt, dass die Meinung des Laien und die eines Juristen oft nicht
wirklich überein stimmen. Und ich wollte eine minimale, aber
rechtssichere Methode wissen. Zerreißen scheint z.B. nicht zu reichen.

Die Reaktion auf diese eigentlich einfache Frage, ist IMHO durchaus
"interessant".
Post by Volker Brandt
Post by Gerald Gruner
Es war genau meine Frage, was rechtlich zum "ungültig
machen" ausreicht.
Was genau verstehst du daran nicht, daß eine
Unterschrift zu einem gültigen Scheck gehört?
Lesen muss wirkoich schwer sein. Der Scheck HATTE eine Unterschrift
udn WAR gültig. Er sollte ungültig werden. Und die sichere Lösung, ihn
zu verbrennen und die Asche aufzuessen oder sie zumindest in mehreren
unabhängigen Toiletten aufgeteilt runterzuspülen, wäre mir etwas
übertrieben vorgekommen. ;-)
Post by Volker Brandt
Bzw. was implizierst du mit der Tatsache, daß
die Unterschrift auf einem Scheck unkenntlich
gemacht wurde?
???
Post by Volker Brandt
Wenn du weißt, was einen Scheck gültig macht,
weißt du auch, was ihn ungültig macht. Oder
was verstehst du daran nicht?
Z.B. die nun wirklich naheliegende Frage, WIE man ihn rechtssicher
ungültig macht? Reicht ein Durchstreichen der Unterschrift? Oder muss
ist sie rausschneiden? Oder was?

Ist das für dich wirklich *so* unverständlich?
Post by Volker Brandt
Post by Gerald Gruner
Warum wirfst du dich nur immer wieder auf für die Frage irrelevante
Nebenprobleme?
Wer so fragt wie du, muß damit rechnen, daß
auch Teilaspekte diskutiert werden, auch wenn
es dir nicht gefällt.
Du kannst die Punkte gerne zusätzlich aufbringen, nur helfen sie beim
Ausgangsthema eben überhaupt nicht.
BTW: Die Vertrauenswürdigkeit meiner Mitbewohner kannst du nicht
beurteilen. Wie willst du dann darüber diskutieren? Also warum bringst
du das als neues Nebenthema auf?
Post by Volker Brandt
Post by Gerald Gruner
Ich hatte hier auf eine sinnvolle Antwort gehofft.
Ich verstehe nicht, was deine Erwartungshaltung
ist bzw, was du nicht verstehst. Gestörte
Kommunikation.
Gestört oder mit gestörten?

Dass du und die meisten anderen eben nicht geschrieben haben, was man
mindestens tun sollte, um einen Scheck rechtssicher ungültig zu
machen, sondern sich um eine Antwort herum winden und lavieren,
erstaunt mich ehrlich gesagt. Damit hatte ich nicht gerechnet.

Die Frage scheint euch hoffnungslos überfordert zu haben.
Wie schwer wäre es von den "Wissenden" gewesen, einfach zu sagen:
"Mache mindestens x und/oder y, das reicht, weil z." Aber nein, es
wurde rumgeschwurbelt. Warum?

BTW: "Guck ins Gesetz und rate selbst, was das im Umkehrschluss
bedeutet", ist längst nicht so hilfreich, wie einige es zu glauben
scheinen. Einen Grund dafür habe ich weiter oben und auch schon vorher
geschrieben.
Post by Volker Brandt
Post by Gerald Gruner
Wenn _du_ meinst...
Ich meine, daß deine merkwürdige Frage fast schon
zu Kontroversen
Also bitte, jetzt mach mal halblang. Was ist an dieser eigentlich sehr
simplen Frage "merkwürdig"?
Post by Volker Brandt
und für dich vielleicht unerwünschten
Antworten einlädt...die du ja auch bekommen hast.
Klar, Kathinka's Law...
Trotzdem erstaunen mich die Antworten einiger hier ein wenig.


MfG
Gerald
--
Die Herren und Damen der Stadtreinigung leisten vermutlich einen
bedeutenderen Beitrag zum Erhalt unserer Zivilisation als z.B.
die meisten Professoren. (Heiko Mell / VDI-N)
Volker Brandt
2009-02-04 17:39:08 UTC
Permalink
Post by Gerald Gruner
Man lernt, dass die Meinung des Laien und die eines Juristen oft nicht
wirklich überein stimmen. Und ich wollte eine minimale, aber
rechtssichere Methode wissen. Zerreißen scheint z.B. nicht zu reichen.
Ich gehe nicht davon aus, daß eine Bank einen
mehrfach zerrissenen Scheck einlöst. Aber im
Prinzip ja, formell ist das so gesehen nicht
absolut sicher, wenn es darauf ankommen muß.
Post by Gerald Gruner
Lesen muss wirkoich schwer sein. Der Scheck HATTE eine Unterschrift
udn WAR gültig. Er sollte ungültig werden. Und die sichere Lösung, ihn
zu verbrennen und die Asche aufzuessen oder sie zumindest in mehreren
unabhängigen Toiletten aufgeteilt runterzuspülen, wäre mir etwas
übertrieben vorgekommen. ;-)
Die Frage war doch schon beantwortet. Wenn
einer der notwendigen Bestandteile fehlt,
die den Scheck gültig machen, ist er ungültig.

Ob der Bestandteil unkenntlich gemacht wurde,
ausgeschnitten oder unzugänglich gemacht wurde,
spielt doch keine Rolle. Siehe ff.
Post by Gerald Gruner
???
Wenn die Unterschrift für den Scheck nötig ist,
um ihn gültig zu machen, ist der Scheck ohne
Unterschrift ungültig. Das ist der Umkehrschluß,
den ich damit aufzeigen wollte.
Post by Gerald Gruner
Z.B. die nun wirklich naheliegende Frage, WIE man ihn rechtssicher
ungültig macht? Reicht ein Durchstreichen der Unterschrift? Oder muss
ist sie rausschneiden? Oder was?
Die Unterschrift darf nicht mehr erkennbar sein,
also z.B. komplett geschwärzt oder ausgeschnitten.

Ein Durchstreichen mit Kugelschreiber wäre eher
fragwürdig, da die Unterschrift weiterhin erkenn-
bar ist. Da ist sicher auch Ermessensspielraum
bei der Bank dabei, nicht aber bei den zwingend
vorhandenen Bestandteilen.
Post by Gerald Gruner
Dass du und die meisten anderen eben nicht geschrieben haben, was man
mindestens tun sollte, um einen Scheck rechtssicher ungültig zu
machen, sondern sich um eine Antwort herum winden und lavieren,
erstaunt mich ehrlich gesagt. Damit hatte ich nicht gerechnet.
Vielleicht ist es jetzt klarer. Wenn man ohnehin
die Wahl hat, warum dann nicht die Unterschrift
und Betrag schwärzen.

Interessiert hätte mich an dieser Stelle nur,
welche praktischen Erkenntnisse du aus diesen
Informationen ziehst. Geht es dir wirklich darum,
einen Scheck rechtssicher ungültig zu machen?
Wozu ist das im Alltag nötig?

Gruss
Volker
Stefan Krieg
2009-02-04 19:58:58 UTC
Permalink
Hallo Volker,
Post by Volker Brandt
Post by Gerald Gruner
Man lernt, dass die Meinung des Laien und die eines Juristen oft nicht
wirklich überein stimmen. Und ich wollte eine minimale, aber
rechtssichere Methode wissen. Zerreißen scheint z.B. nicht zu reichen.
Ich gehe nicht davon aus, daß eine Bank einen
mehrfach zerrissenen Scheck einlöst. Aber im
Prinzip ja, formell ist das so gesehen nicht
absolut sicher, wenn es darauf ankommen muß.
Der Thread hat schon ein gewisses Belustigungspotential. Scheinen wohl
doch mehr Juristen als Finanzer zu schreiben ;-)

In der Praxis würde man bei Bedenken über mögliche Einlösungen
vermutlich auf die nächstliegende Alternative kommen: Bank anrufen und
sagen, daß der Scheck mit der Nummer Soundso fälschlicherweise
ausgestellt wurde. Bank wird einem dann sagen, daß man die Schecksperre
vorgemerkt hat und gut ist.
Also ich meine, wenn man wirklich zu dämlich sein sollte, einen noch in
den eigenen Händen befindlichen Scheck auf dem Balkon zu verbrennen.
Oder ihn in 4 Teile zu zerknüllen...

gruß aus berlin
der stef
Gerald Gruner
2009-02-04 20:33:23 UTC
Permalink
Interessiert hätte mich an dieser Stelle nur, welche
praktischen Erkenntnisse du aus diesen Informationen
ziehst.
Zumindest, dass manche hier und in dsrm einen enormen Aufwand treiben,
eine einfache Frage möglichst umständlich bzw. letztlich doch nicht zu
beantworten. ;-)
Geht es dir wirklich darum, einen Scheck rechtssicher
ungültig zu machen? Wozu ist das im Alltag nötig?
Z.B. wenn man sich verschrieben hat oder ihn einfach nur doch nicht
mehr braucht. Ist das so schwer zu verstehen?

Nenn es einfach nur Neugier. Ich habe kürzlich zum ersten Mal seit
Jahren einen Scheck ausgeschrieben und mich dabei einfach nur gefragt,
ob ich ihn im Fall der Fälle durch Zerreißen ungültig machen könnte.
Die typische (amerikanische) Filmszene ist doch, dass der Aussteller
den Scheck vor dem Empfänger breit grinsend einmal in der Mitte
zerreißt und dann fallen lässt.
Was passiert, wenn ihn dann einer aufhebt und wieder zusammenklebt?


MfG
Gerald
--
Die Herren und Damen der Stadtreinigung leisten vermutlich einen
bedeutenderen Beitrag zum Erhalt unserer Zivilisation als z.B.
die meisten Professoren. (Heiko Mell / VDI-N)
Thomas Pohr
2009-02-04 21:22:15 UTC
Permalink
Post by Gerald Gruner
Zumindest, dass manche hier und in dsrm einen enormen Aufwand treiben,
eine einfache Frage möglichst umständlich bzw. letztlich doch nicht zu
beantworten. ;-)
Du hattest mehrere Fragen gestellt. Und die meisten wurden Dir bereits
korrekt beantwortet. Warum bestreitest Du das?
Post by Gerald Gruner
Was passiert, wenn ihn dann einer aufhebt und wieder zusammenklebt?
Ein zusammengeklebter Scheck ist schadhaft. Kommt es z.B. zu einem Prozeß
zwischen der bezogenen Bank und dem Remittenten, dann entscheidet das
Gericht nach freier Überzeugung. Da ein zerissener Scheck im Regelfall eine
Entwertung dokumentiert, wird sich auch im Regelfall eine scheckrechtliche
Verpflichtung verneinen lassen.
Stefan Schmitz
2009-02-04 21:54:38 UTC
Permalink
Post by Thomas Pohr
Ein zusammengeklebter Scheck ist schadhaft. Kommt es z.B. zu einem Prozeß
zwischen der bezogenen Bank und dem Remittenten, dann entscheidet das
Gericht nach freier Überzeugung. Da ein zerissener Scheck im Regelfall eine
Entwertung dokumentiert, wird sich auch im Regelfall eine scheckrechtliche
Verpflichtung verneinen lassen.
Heißt das, wer aus dem Scheck trotzdem Ansprüche herleiten will,
müsste nachweisen, dass der Aussteller ihn nicht entwerten wollte?
Was, wenn ein Dritter entwerten wollte? Oder der Empfänger in einer
Kurzschlussreaktion, es sich dann aber anders überlegt.
Marion Scheffels
2009-02-05 11:00:04 UTC
Permalink
Post by Stefan Schmitz
Was, wenn ein Dritter entwerten wollte? Oder der Empfänger in einer
Kurzschlussreaktion, es sich dann aber anders überlegt.
Neuen Scheck ausstellen lassen.
Wo ist das Problem, wenn der Scheckaussteller nach wie vor zahlungwillig
ist?

MarionS
--
***@marions.de

"Darf ich Ihnen unseren Zehnerpack anbieten?"
"Wieviel sind denn da drin?"
Volker Brandt
2009-02-05 17:45:05 UTC
Permalink
Post by Marion Scheffels
Neuen Scheck ausstellen lassen.
Wo ist das Problem, wenn der Scheckaussteller nach wie vor zahlungwillig
ist?
Logisch denken könnte auch helfen. Wenn ein per EDV
erstellter Scheck per Post an den Empfänger gegangen
ist, wird der Scheck wohl kaum vom Aussteller selbst
zerrissen worden sein. Es kann also nur auf Empfänger-
seite passiert sein, der Aussteller hätte selbst den
Scheck selbst nur offiziell sperren lassen können.

Wenn ich einen Scheck vom Finanzamt auf den Namen
Volker B. in den Händen halte, werde ich wohl kaum in
den Räumlichkeiten des Finanzamtes einen zerrissenen
Scheck aus der Papiertonne gefischt haben. Daß solche
Behörden ihren Datenmüll einigermaßen nachweisbar
sicher entsorgen müssen, kommt noch hinzu.

Lediglich in einer Familiensituation könnte man den
Fall konstruieren, daß z.B. der Ehepartner einen
Scheck ausstellt, diesen dann zerreißt und der Partner
ihn dann aus dem Papier fischt und einzulösen versucht.

Außerdem ist ein normaler V-Scheck so oder so keine
Zahlungsgarantie wie damals ein EC-Scheck - der
Scheck gilt auf den Namen des Empfängers und bis auf
Widerruf.

Gruss
Volker
Martin Bienwald
2009-02-06 12:11:36 UTC
Permalink
Post by Volker Brandt
Wenn ein per EDV
erstellter Scheck per Post an den Empfänger gegangen
ist, wird der Scheck wohl kaum vom Aussteller selbst
zerrissen worden sein. Es kann also nur auf Empfänger-
seite passiert sein
oder auf dem Postweg. Briefsortiermaschinen sollen auch schon mal Briefe
zerrissen statt sortiert haben.

... Martin
Stefan Schmitz
2009-02-06 14:36:25 UTC
Permalink
Post by Volker Brandt
Logisch denken könnte auch helfen. Wenn ein per EDV
erstellter Scheck per Post an den Empfänger gegangen
ist, wird der Scheck wohl kaum vom Aussteller selbst
zerrissen worden sein. Es kann also nur auf Empfänger-
seite passiert sein, der Aussteller hätte selbst den
Scheck selbst nur offiziell sperren lassen können.
Das beantwortet aber nicht die Frage, ob ein vom Empfänger bzw. einem
Dritten absichtlich zerrissener und dann wieder zusammengeklebter
Scheck gültig ist oder nicht.

Hätte er die Unterschrift unkenntlich gemacht, wäre der Scheck
eindeutig keiner mehr.
Und wenn der Aussteller ihn absichtlich zerrissen hat, ist die Lage
auch klar.

Marions Lösung mag in den allermeisten Fällen funktionieren. Aber das
Zerreißen von fremden oder selbst erhaltenen Schecks impliziert
Emotionen, die auch Einfluss auf die Kooperationsbereitschaft des
Ausstellers haben können.


Dabei fällt mir eine weitere Frage ein: Was passiert mit einer
Forderung, die durch einen gedeckten Scheck beglichen wird, wenn
niemand diesen Scheck einlöst? Kann die noch zwangsweise eingetrieben
werden?
Volker Brandt
2009-02-06 17:38:47 UTC
Permalink
Post by Stefan Schmitz
Das beantwortet aber nicht die Frage, ob ein vom Empfänger bzw. einem
Dritten absichtlich zerrissener und dann wieder zusammengeklebter
Scheck gültig ist oder nicht.
Die Frage war doch schon beantwortet. Der Scheck
muß die erforderlichen Merkmale aufweisen, der
äußere Zustand bzw. Beschädigungen sind zumindest
nach offizieller Lesart nicht relevant. Der Scheck
ist also noch gültig, wenn er noch insgesamt als
Scheck erkennbar ist.Die Einlösung ist trotzdem
im Ermessensspielraum der Bank.
Post by Stefan Schmitz
Und wenn der Aussteller ihn absichtlich zerrissen hat, ist die Lage
auch klar.
Wer den Scheck zerrissen hat, weiß man ja nicht,
daher wird sich die Bank die Einlösung des Schecks
ggf. überlegen. Das heißt aber nicht, daß der
Scheck deshalb tatsächlich ungültig wäre.
Post by Stefan Schmitz
Dabei fällt mir eine weitere Frage ein: Was passiert mit einer
Forderung, die durch einen gedeckten Scheck beglichen wird, wenn
niemand diesen Scheck einlöst? Kann die noch zwangsweise eingetrieben
werden?
Das Zahlungsmittel hat doch keine generelle
Auswirkungen auf den Bestand der Forderung.

Wenn die Zahlung per Scheck vereinbart wurde
und der Gläubiger -nachweislich- den Scheck
erhalten hat, wird er nicht dem Schuldner
vorwerfen können, die Schuld sei noch nicht
beglichen worden oder gar Verzugszinsen ein-
fordern, Bei einem Scheck muß er schließlich
aktiv werden.

Ging der Scheck verloren, kann er das dem
Schuldner mitteilen und ein anderes Zahlungs-
mittel vorschlagen. Erfüllt werden muß so oder
so.

Bei vereinbarter Lastschrift bin ich als
Kunde auch nicht verpflichtet, mich beim
Gläubiger zu melden, wenn er selbst nicht
aktiv abbucht und sich auch nicht beschwert.
Nach der Verjährung ist die Forderung dann
gegenstandslos.

Gruss
Volker
Marion Scheffels
2009-02-07 13:37:23 UTC
Permalink
Post by Volker Brandt
Logisch denken könnte auch helfen.
Logisch denken ist nicht erlaubt.
Hört sich bescheuert an, ist so.
Regelungen gelten gleichermaßen für alle.

Das Einreichen eines Schecks dauert bei uns z.B. je nach Konto 2-5
Werktage, in Ausnahmefällen auch 14 Tage. Davon gehen die nicht ab.
Nicht mal für ne ZZV vom Staat, die wohl kaum platzen kann. Das
berichtete ein Inhaber eines solchen Kontos, dem ich empfohlen hatte,
den Scheck einzureichen, weil die Auszahlung kostenpflichtig war.

MarionS
--
***@marions.de

"Darf ich Ihnen unseren Zehnerpack anbieten?"
"Wieviel sind denn da drin?"
Volker Brandt
2009-02-05 17:38:36 UTC
Permalink
Post by Gerald Gruner
Zumindest, dass manche hier und in dsrm einen enormen Aufwand treiben,
eine einfache Frage möglichst umständlich bzw. letztlich doch nicht zu
beantworten. ;-)
Deine Frage an sich war doch relativ schnell beantwortet,
bzw. zumindest hättest du die Antwort relativ einfach
daraus herleiten können,
Post by Gerald Gruner
Z.B. wenn man sich verschrieben hat oder ihn einfach nur doch nicht
mehr braucht. Ist das so schwer zu verstehen?
Du bist also der Meinung, daß die Vernichtung des
Schecks in einem Aktenvernichter mit Partikel-
schnitt oder Zerreisen in etliche Stücken nicht
sicher genug ist? Es wurden doch genug sichere
Methoden genannt.

Wenn dich die Frage theoretisch interessiert,
verstehe ich das, praktisch gesehen halte ich
sie für belanglos.

Mit einer unsicheren Entwertung erhöhst du doch
sogar eher das Risiko einer ungerechtfertigten
Einlösung. Ein vernichteter Scheck ist die sicherste
Lösung.
Post by Gerald Gruner
Was passiert, wenn ihn dann einer aufhebt und wieder zusammenklebt?
Das war auch schon beantwortet. Der Scheck ist
beschädigt, es fehlen aber keine der unbedingt
erforderlichen Merkmale. Weiterhin kann der
Scheck vom rechtmäßigen Besitzer z.B. aus
Versehen beim Aufschneiden eines Briefumschlages
oder beim Durchreissen desselben geteilt worden
sein, während der Aussteller die Einlösung gar
nicht anzweifelt. Das ist mir sogar selbst schon
mit einem V-Scheck vom Finanzamt passiert. Er ist
problemlos eingelöst worden.

Im Zweifelsfall entscheidet die Bank.

Außerdem können Schecks auch gesperrt werden,
es gibt wie erwähnt, verschiedene Arten von
Schecks.

Vieles von dem, was du nun erneut andiskutierst,
war zweifelsfrei schon beantwortet. Du müßtest
dir nur die Mühe machen, das alles mal zu lesen.

Gruss
Volker
Gerald Gruner
2009-02-05 19:01:20 UTC
Permalink
Post by Volker Brandt
Du bist also der Meinung, daß die Vernichtung des
Schecks in einem Aktenvernichter mit Partikel-
schnitt oder Zerreisen in etliche Stücken nicht
sicher genug ist?
Habe ich das irgendwoe gesagt oder auch nur angedeutet?
Immerhin hast du deine falsche Unterstellung usenetkonform mit einem
"also" gekennzeichnet...
Post by Volker Brandt
Es wurden doch genug sichere Methoden genannt.
So wie das obige? ROTFL...
Tja, ich hatte eigentlich auf eine für Otto Normalverbraucher
praktikable Methode gehofft, nicht auf unkommentierte Verweise auf das
Scheckgesetz, das nur eine Positivfestlegung ist, und ich mir dann
zusammenraten müsste, was im Falle des Falles für eine Bank bzw. einen
Juristen hinreichend ist.
Beispielweise Zerreißen scheint ja NICHT zu reichen, obwohl du genau
diese Antwort sicherlich von juristischen Laien als allererste
bekommen würdest. Das ficht dich sicherlich nicht an, oder?

Und ich hätte auch nicht mit Fragen im Sinne von "wozu? Das braucht
doch keiner." oder ähnlichem gerechnet. Oder auch mit angedeuteten
Vertrauensfragen an meine Mitbewohner oder, oder, oder...

Wenn das alles IYO hilfreiche Antworten sind, unterscheiden sich
unsere Definitionen ein wenig.

Erst später kamen endlich etwas nützlichere Aussagen. Heureka.
Nunja, Kathinka's Law ist wohl allgemeingültig. ;->


MfG
Gerald
--
Die Herren und Damen der Stadtreinigung leisten vermutlich einen
bedeutenderen Beitrag zum Erhalt unserer Zivilisation als z.B.
die meisten Professoren. (Heiko Mell / VDI-N)
Ulrich F. Heidenreich
2009-02-01 15:57:20 UTC
Permalink
Post by Volker Brandt
Post by Gerald Gruner
Ich _habe_ nunmal einen Scheck ausgestellt und _will_ ihn ungültig
machen. Das warum ist hier eigentlich nicht das Thema, nur das wie.
Deine Ausführungen ergeben keinen Sinn. Was ist
so schwierig daran, einen fehlerhaft ausgestellten
Scheck zu vernichten?
Geralds Frage war die nach dem Aufwand, den er *mindestens* treiben
müßte, um ihn ungültig bekommen. Zwar eine rein akedemische Frage, denn
zum Beispiel Verbrennen sollte das Problem restlos lösen, aber dennoch
interessant.
Post by Volker Brandt
Eine Aufschrift bzw, Stempel "ungültig" sowie die
Unkenntlichmachung der Unterschrift sollten mehr
als ausreichen
Tun sie das? Denn genau das war ja wohl Geralds Frage.
Post by Volker Brandt
Man erhält die zur Frage passenden Antworten.
Im Usenet neuerdings leider seltenst.

CU!
Ulrich
--
http://wrglbrnft.nrlzgrpft.de/psrglcrkt/knrglfik.html
Harald Hengel
2009-02-02 17:14:57 UTC
Permalink
Post by Gerald Gruner
Es war zwar wenig hilfreich und hat das Thema allenfalls am Rande
gestreift, aber trotzdem Danke für deinen Antwortversuch. Dein
zweites Posting hier kommentiere ich lieber gar nicht. Ist besser
so...
Ich vermute, einen einfach durchgerissenen Scheck wird keine Bank mehr
einlösen, zumindest nicht ohne Rückfrage mit dem Aussteller.
Wenn du sicher gehen willst, dann zerstöre die Unterschrift und
zerreise ihn mehrfach.
Ein klare Regel konnte ich nicht finden.
In Interpretation des Scheckgesetzes ist ein Scheck "ein" Papier
welches weitere Vorraussetzungen erfüllen muss, wie auch die
Unterschrift des Ausstellers.
Ein zerissener Scheck dürfte die Anforderungen nicht mehr efüllen.

Harald
--
Für eine korrekte Antwortadresse den Bindestrich entfernen.
Marion Scheffels
2009-02-01 14:57:38 UTC
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Post by Volker Brandt
Ich denke
nicht, daß es eine Regel mit allen ausformulierten
Bedingungen gibt.
Hm, jain.
Es gibt Vorschriften, woraus ein Scheck zu bestehen hat, also
gewissermaßen eine Positivliste. Nur ist meine Ausbildung zu lange her
für Details.

MarionS
--
***@marions.de

"Darf ich Ihnen unseren Zehnerpack anbieten?"
"Wieviel sind denn da drin?"
Holger Pollmann
2009-02-01 15:42:25 UTC
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Post by Marion Scheffels
Es gibt Vorschriften, woraus ein Scheck zu bestehen hat, also
gewissermaßen eine Positivliste. Nur ist meine Ausbildung zu lange her
für Details.
Gott sei Dank gibt es Art. 1 ScheckG:

<http://www.gesetze-im-internet.de/scheckg/art_1.html>
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( ROT-13 if you want to email me directly: ***@ervzjrexre.qr )
"Unsere Vorsitzende und die Bundeskanzlerin kämpfen schon lange dafür,
daß die Bildung einen höheren Stellenwert bekommt." Ronald Pofalla,
Generalsekretär der CDU, zitiert nach Tagesschau vom 1.9.2008
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