Discussion:
mit Kreditkarte getankt - Unterschrift vergessen
(zu alt für eine Antwort)
Timo Büchner
2004-04-06 19:14:09 UTC
Permalink
Hallo,

vielleicht eine dumme Frage, konnte mir im Bekanntenkreis aber keiner
beantworten.

Beim Bezahlen an der Tankstelle hat die Kassiererin die falsche Säule
genommen. Der andere Kunde wollte auch mit Karte zahlen, also habe ich ihm
die Differenz bar gegeben und die Kassiererin war froh, dass sie keinen
Storno machem mußte. Dabei haben wir aber irgendwie das unterschrieben der
Belege vergessen. Werde ich jetzt trotzdem mit dem Betrag belastet oder ist
der Beleg für den Tankstellenbetreiber ohne unterscgrift wertlos?

Danke für eine Info.

Gruß
Timo Büchner
Konrad Wilhelm
2004-04-06 20:16:15 UTC
Permalink
On Tue, 6 Apr 2004 21:14:09 +0200, "Timo Büchner"
Post by Timo Büchner
Hallo,
vielleicht eine dumme Frage, konnte mir im Bekanntenkreis aber keiner
beantworten.
Beim Bezahlen an der Tankstelle hat die Kassiererin die falsche Säule
genommen. Der andere Kunde wollte auch mit Karte zahlen, also habe ich ihm
die Differenz bar gegeben und die Kassiererin war froh, dass sie keinen
Storno machem mußte. Dabei haben wir aber irgendwie das unterschrieben der
Belege vergessen. Werde ich jetzt trotzdem mit dem Betrag belastet oder ist
der Beleg für den Tankstellenbetreiber ohne unterscgrift wertlos?
Danke für eine Info.
Gruß
Timo Büchner
--
Konrad Wilhelm <***@web.de>
Südstr. 3, D48329 Havixbeck
Konrad Wilhelm
2004-04-06 20:16:16 UTC
Permalink
On Tue, 6 Apr 2004 21:14:09 +0200, "Timo Büchner"
Post by Timo Büchner
Hallo,
vielleicht eine dumme Frage, konnte mir im Bekanntenkreis aber keiner
beantworten.
Beim Bezahlen an der Tankstelle hat die Kassiererin die falsche Säule
genommen. Der andere Kunde wollte auch mit Karte zahlen, also habe ich ihm
die Differenz bar gegeben und die Kassiererin war froh, dass sie keinen
Storno machem mußte. Dabei haben wir aber irgendwie das unterschrieben der
Belege vergessen. Werde ich jetzt trotzdem mit dem Betrag belastet oder ist
der Beleg für den Tankstellenbetreiber ohne unterscgrift wertlos?
Die Belege hat die Dame mit allen anderen fein säuberlich aufgespießt,
und wenn du kein Theater machst wird das völlig unbeanstandet über die
Bühne gehen. Grad bei Tankstellen erlebe ich häufig, dass dort weder
das Bild auf der Karte noch die Unterschrift irgendwie geprüft wird.
Da kann ich mit meiner Karte, auf der das Bild eines 65jährigen
grauhaarigen Opas drauf ist, eine knackige schwarzhaarige 25jährige
hinschicken, die dann statt Unterschrift 3 Kreuzchen macht (oder eben
gar nichts), das merkt keiner.

Die kriminelle Energie, solche nachlässige Bearbeitungen auszunutzen,
ist in unserer Bevölkerung offfenbar nicht/kaum vorhanden.

k.
--
Konrad Wilhelm <***@web.de>
Südstr. 3, D48329 Havixbeck
Christian Bartsch
2004-04-06 21:05:00 UTC
Permalink
unterschrieben der Belege vergessen. Werde ich jetzt trotzdem mit dem
Betrag belastet
Ja.


Chris
--
http://www.zahlungsverkehrsfragen.de/ PGP encouraged: Key 0x041834E1
Thilo Pohl
2004-04-07 06:40:43 UTC
Permalink
unterschrieben der Belege vergessen. Werde ich jetzt trotzdem mit dem
Betrag belastet
Ja.
Naja, wenn er natürlich nie wieder bei dieser Tankstelle tanken
möchte, dann kann er die Buchung natürlich reklamieren und hätte gute
Chancen.

Wenn die eine Videoüberwachung der Kasse haben, dann könnte es
schwierig werden - wenn es möglich ist, die Vorgänge übereinander zu
bringen.

ciao
Thilo
Stefan Krieg
2004-04-07 21:28:06 UTC
Permalink
Hallo Thilo,
Post by Thilo Pohl
unterschrieben der Belege vergessen. Werde ich jetzt trotzdem mit
dem Betrag belastet
Ja.
Naja, wenn er natürlich nie wieder bei dieser Tankstelle tanken
möchte, dann kann er die Buchung natürlich reklamieren und hätte gute
Chancen.
Richtig. "Belastet" worden wäre er aber vor Reklamation / Storno
trotzdem.
Post by Thilo Pohl
Wenn die eine Videoüberwachung der Kasse haben, dann könnte es
schwierig werden - wenn es möglich ist, die Vorgänge übereinander zu
bringen.
Nein, für die Rückbuchung einer solchen Lastschrift wäre das nicht
schwierig.
Es wäre schwierig, das Begleichen der (nachweisbar berechtigten)
Forderung zu verweigern.

gruß aus berlin
der stef
Konrad Wilhelm
2004-04-08 09:57:43 UTC
Permalink
On Wed, 7 Apr 2004 23:28:06 +0200, "Stefan Krieg"
Post by Stefan Krieg
Es wäre schwierig, das Begleichen der (nachweisbar berechtigten)
Forderung zu verweigern.
Es wäre vermutlich aber auch nicht so einfach, ohne Vorhandensein der
gültigen Unterschrift ("sie bezahlen mit Ihrem guten Namen")
nachzuweisen, dass ich selbst diese Forderung begründet habe.

Aber es ist ja offenbar so, dass bei einer Reklamation primär nicht
das Vertragsunternehmen nachweisen muss dass die Forderung von mir
stammt, sondern dass ich erklären muss dass die Forderung _nicht_ von
mir stammt, und da würde zumindest ich mich schon schwer tun mit einer
Falschaussage.

k.
--
Konrad Wilhelm <***@web.de>
Südstr. 3, D48329 Havixbeck
Stefan Krieg
2004-04-08 17:37:36 UTC
Permalink
Hallo Konrad,
Post by Konrad Wilhelm
Post by Stefan Krieg
Es wäre schwierig, das Begleichen der (nachweisbar berechtigten)
Forderung zu verweigern.
Es wäre vermutlich aber auch nicht so einfach, ohne Vorhandensein der
gültigen Unterschrift ("sie bezahlen mit Ihrem guten Namen")
nachzuweisen, dass ich selbst diese Forderung begründet habe.
Doch, denn genau das stand ja über meiner Antwort (ich ging daher davon
aus, daß sie "Videoüberwachung haben" und es "möglich ist, die
Vorgänge übereinander zu bringen").

Bitte den zitierten Satz von mir nicht mit "Begleichen per Lastschrift"
verwechseln (irgendwelche Kartenbedingungen zählen nicht bei der
Beurteilung, ob man irgendwie begründete Forderungen rechtlich
durchsetzen kann). Dafür hatte ich einen extra Satz darüber übrig
(von Dir nicht mitzitiert).
Post by Konrad Wilhelm
Aber es ist ja offenbar so, dass bei einer Reklamation primär nicht
das Vertragsunternehmen nachweisen muss dass die Forderung von mir
stammt, sondern dass ich erklären muss dass die Forderung _nicht_ von
mir stammt,
Wie kommst Du darauf (insbesondere auf das "offenbar")?
In den mir bekannten Kartenbedingungen muß durchaus der Händler nach-
weisen, daß ich die Kartenforderung(!) begründet habe.
Auch, wenn man als Karteninhaber dazu ggf. vorab durch die Kartenfirma
(Bank / Kreditkartenunternehmen o.ä.) befragt wird (und dann wieder
das Risiko der Falschaussage besteht).

gruß aus berlin
der stef
Konrad Wilhelm
2004-04-08 20:57:27 UTC
Permalink
On Thu, 8 Apr 2004 19:37:36 +0200, "Stefan Krieg"
Post by Stefan Krieg
Hallo Konrad,
Post by Konrad Wilhelm
Post by Stefan Krieg
Es wäre schwierig, das Begleichen der (nachweisbar berechtigten)
Forderung zu verweigern.
Es wäre vermutlich aber auch nicht so einfach, ohne Vorhandensein der
gültigen Unterschrift ("sie bezahlen mit Ihrem guten Namen")
nachzuweisen, dass ich selbst diese Forderung begründet habe.
Doch, denn genau das stand ja über meiner Antwort (ich ging daher davon
aus, daß sie "Videoüberwachung haben" und es "möglich ist, die
Vorgänge übereinander zu bringen").
OK, ich war zunächst mal von nicht unterschriebenen Belegen (und sondt
weiter keinen "Beweismitteln" ausgegangen.
Post by Stefan Krieg
Post by Konrad Wilhelm
Aber es ist ja offenbar so, dass bei einer Reklamation primär nicht
das Vertragsunternehmen nachweisen muss dass die Forderung von mir
stammt, sondern dass ich erklären muss dass die Forderung _nicht_ von
mir stammt,
Wie kommst Du darauf (insbesondere auf das "offenbar")?
Ich erinnere mich, dass das hier jemand mal erwähnt hat im
Zusammenhang mit dem Widerspruch von Kreditkartenumsätzen. Er hatte da
eine Erklärung abgeben müssen, dass er die Umsätze tatsächlich nicht
verursacht habe. Ich würde so eine Erklärung auch durchaus für
akzeptabel halten.
Post by Stefan Krieg
In den mir bekannten Kartenbedingungen muß durchaus der Händler nach-
weisen, daß ich die Kartenforderung(!) begründet habe.
Auch, wenn man als Karteninhaber dazu ggf. vorab durch die Kartenfirma
(Bank / Kreditkartenunternehmen o.ä.) befragt wird (und dann wieder
das Risiko der Falschaussage besteht).
Offenbar hab ich das im Auge, was du hier als Vorabbefragung
bezeichnest. Ich wäre jedenfalls nicht bereit, in so einem Falle eine
Falschaussage zu machen nur wegen 50 € oder so.
Und was genau unternommen wird, wenn ich die Antwort auf die Frage
verweigere ("Hihi, ihr Trottel. Warum haltet Ihr euch nicht an die
Vorschriften zur Unterschriftsprüfung. Nun seht mal zu ob ihr ohne
meine richtige Unterschrift nachweisen könnt ob ich den Umsatz nun
gemacht habe ...") ahn ich nicht und würde es vermutlich auch nicht
drauf an kommen lassen wollen. Obwohl ich mich jedesmal ärgere, wenn
mir die Unterschrift erst abverlangt wird wenn ich die Karte schon
längst wieder eingepackt habe und keiner die Karte sehen will.

Ich kann mich sehr schwer daran gewöhnen, dass vertragliche und
gesetzliche Regelungen offenbar nur getroffen werden um beim
Kunden/Bürger Sicherheit vorzutäuschen, in Wirklichkeit aber viel zu
lästig sind um sie einzuhalten.

k.
--
Konrad Wilhelm <***@web.de>
Südstr. 3, D48329 Havixbeck
Stefan Krieg
2004-04-08 21:04:32 UTC
Permalink
Hallo Konrad,

Konrad Wilhelm <***@web.de> wrote:
[...Kreditkartenverfügungen / Unterschriftsprüfungen...]
Post by Konrad Wilhelm
Ich kann mich sehr schwer daran gewöhnen, dass vertragliche und
gesetzliche Regelungen offenbar nur getroffen werden um beim
Kunden/Bürger Sicherheit vorzutäuschen, in Wirklichkeit aber viel zu
lästig sind um sie einzuhalten.
Wieso, diese Regelungen schützen Dich doch auch?
Wenn jemand (Händler) es auf eigenes Risiko unterläßt, entsprechend
Deine Unterschrift zu prüfen, hast Du doch praktisch keinen (bis
vernachlässigbar wenig) Streß, unberechtigte Umsätzen stornieren
zu lassen.

gruß aus berlin
der stef

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