On Thu, 8 Apr 2004 19:37:36 +0200, "Stefan Krieg"
Post by Stefan KriegHallo Konrad,
Post by Konrad WilhelmPost by Stefan KriegEs wäre schwierig, das Begleichen der (nachweisbar berechtigten)
Forderung zu verweigern.
Es wäre vermutlich aber auch nicht so einfach, ohne Vorhandensein der
gültigen Unterschrift ("sie bezahlen mit Ihrem guten Namen")
nachzuweisen, dass ich selbst diese Forderung begründet habe.
Doch, denn genau das stand ja über meiner Antwort (ich ging daher davon
aus, daß sie "Videoüberwachung haben" und es "möglich ist, die
Vorgänge übereinander zu bringen").
OK, ich war zunächst mal von nicht unterschriebenen Belegen (und sondt
weiter keinen "Beweismitteln" ausgegangen.
Post by Stefan KriegPost by Konrad WilhelmAber es ist ja offenbar so, dass bei einer Reklamation primär nicht
das Vertragsunternehmen nachweisen muss dass die Forderung von mir
stammt, sondern dass ich erklären muss dass die Forderung _nicht_ von
mir stammt,
Wie kommst Du darauf (insbesondere auf das "offenbar")?
Ich erinnere mich, dass das hier jemand mal erwähnt hat im
Zusammenhang mit dem Widerspruch von Kreditkartenumsätzen. Er hatte da
eine Erklärung abgeben müssen, dass er die Umsätze tatsächlich nicht
verursacht habe. Ich würde so eine Erklärung auch durchaus für
akzeptabel halten.
Post by Stefan KriegIn den mir bekannten Kartenbedingungen muß durchaus der Händler nach-
weisen, daß ich die Kartenforderung(!) begründet habe.
Auch, wenn man als Karteninhaber dazu ggf. vorab durch die Kartenfirma
(Bank / Kreditkartenunternehmen o.ä.) befragt wird (und dann wieder
das Risiko der Falschaussage besteht).
Offenbar hab ich das im Auge, was du hier als Vorabbefragung
bezeichnest. Ich wäre jedenfalls nicht bereit, in so einem Falle eine
Falschaussage zu machen nur wegen 50 € oder so.
Und was genau unternommen wird, wenn ich die Antwort auf die Frage
verweigere ("Hihi, ihr Trottel. Warum haltet Ihr euch nicht an die
Vorschriften zur Unterschriftsprüfung. Nun seht mal zu ob ihr ohne
meine richtige Unterschrift nachweisen könnt ob ich den Umsatz nun
gemacht habe ...") ahn ich nicht und würde es vermutlich auch nicht
drauf an kommen lassen wollen. Obwohl ich mich jedesmal ärgere, wenn
mir die Unterschrift erst abverlangt wird wenn ich die Karte schon
längst wieder eingepackt habe und keiner die Karte sehen will.
Ich kann mich sehr schwer daran gewöhnen, dass vertragliche und
gesetzliche Regelungen offenbar nur getroffen werden um beim
Kunden/Bürger Sicherheit vorzutäuschen, in Wirklichkeit aber viel zu
lästig sind um sie einzuhalten.
k.
--
Konrad Wilhelm <***@web.de>
Südstr. 3, D48329 Havixbeck