Discussion:
Intercard AG
(zu alt für eine Antwort)
Tobias Ertl
2005-08-04 09:14:34 UTC
Permalink
Hallo!

Habe in einer PLUS-Filiale mit EC-Karte bezahlt (3,26 Euro).Die
Lastschrift wurde von der Bank zurückgewiesen,da Konto nicht gedeckt
(eine Zahlung wurde etwas früher als erwartet abgebucht).Jetzt sehe
ich,daß eine gewisse Intercard AG 16,16 Euro abgebucht haben.Der
Betrag wurde von PLUS an Intercard abgetreten.Dazu kommen Bankgebühren
in Höhe von 3,20 Euro und Bearbeitungsgebühren von 9,70 Euro.

Meine Frage ist nun,ob das alles rechtens ist.Klar muß das Konto
gedeckt sein,allerdings finde ich es recht merkwürdig,daß PLUS die
Forderung abtritt und Intercard kräftig zulangt.Dürfen die überhaupt
von meinem Konto abbuchen?

Dazu möchte ich noch anmerken,daß ich sofort nach Festellen der
Rückbuchung die 3,26 Euro auf das entsprechende Konto bei PLUS
überwiesen habe.
T***@yahoo.de
2005-08-04 09:40:11 UTC
Permalink
Neonazis Wolfgang Kynast - Wolfgang Gerber - Dieter Winkler -
Christian Kaisan

Liebe Forumsleser,
hier bei mir kommen immer wieder Beschwerden, dass Ihnen die Neonazis
Wolfgang Kynast und Wolfgang Gerber und Dieter Winkler und Christian
Kaisan täglich hunderte von eMails mit Volksverhetzungen und
Nazipropaganda zuschicken.
Wir können auch nichts dagegen machen, diese Neonazis machen das schon
seit Jahren. Ich kann Ihnen sagen, wie die an Ihre eMail-Adressen
kommen. Aus unserem Forum schreiben die sich diese ab und müllen Sie
dann mit Nazipropaganda voll. Sie sollten auf Ihrem eMail eine Sperre
machen und nur unseren Newsletter mit unserer eMail durchlassen, dann
sind Sie von den Bedrohungen der Neonazis Kynast, Gerber, Winkler und
Kaisan geschüützt.

Gegen diese 4 Neonazis laufen ja bereits bei der Justiz Verfahren, aber
die sind alle 4 unzurechnungsfähig und können strafrechtlich nicht
belangt werden. Deshalb betreiben die ihren Volksverhetzungs-terror
auch unberührt weiter.

Sie sehen doch, dieser Neonazi Gerber hat zusammen mit anderen
Neonazis amtliche Urkunden gefälscht und setzt diese Fälschungen als
Links auf seine Internetseiten.
Interessieren tut das zwar niemanden mehr, aber glauben Sie, alles,
aber auch alles, was diese Neonazis da gegen den Guru auf ihren
Internetseiten als Fotokopien veröffentlichen, sind gefälscht,
ausnahmslos gefälscht. Gerber,Kynast,Winkler und Kaisan und auch noch
der geisteskranke Jens Knigge haben amtliche Urkunden gefälscht und
verteilen das im Internet.

Sie sehen, gegen diese unzurechnungsfähigen personen kann man nichts
machen, Sie müssen den Naziterror von diesen Leuten hinnehmen und
sperren Sie besser Ihre eMails.

Tobias Kullmann
Unterföhring bei München
:::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::
Landgericht München
8.Strafkammer
A N T R A G auf Einweisung
sowie
A N T R A G auf Eröffnung einer Straf-Hauptverhandlung
................................................................................................
Ich stelle hiermit den Antrag, die
1.) Staatsanwältin Bestler (Staatsanwaltschaft München)
sowie den Neonazi
1.) Wolfgang Kynast, 38260 Stadtallendorf, Hochstr. 43 bei Bender
wegen Gefahr der öffentlichen Sicherheit in eine geschlossene
psychatrische Heilanstalt einzuweisen.
Begrüdung:
1.) Bandenkriminalität
2.) Betrug und Prozessbetrug mit Urkundenfälschung
3.) Beihilfe und Anstiftung zum Mord
4.) Unterstützung einer terroristischen Vereinigung.
5.) Geldwäsche von Drogen-Geldern
6.) Beihilfe zur Planung eines Sprengstoff-Anschlages

Ich stelle hiermit gleichzeitig auch STRAFANTRAG und beantrage, eine
entsprechende Straf-Hauptverhandlung zu eröffnen und und insbesondere
sämtliche Zeugen einzuvernehmen, sämtliche Beweismittel zu sichten
bzw. durch einen Sachverständigen prüfen zu lassen.

Die beiden Beschuldigten sind Mitglied einer kriminellen Vereinigung
und haben allein in der letzten Zeit erhebliche schwere Straftaten
begangen.

Da die beiden Beschuldigten eine deutliche Gefahr für die
Öffentlichkeit bzw. die öffentliche Sicherheit sind, wird beantragt,
die beiden Beschuldigten in eine geschlossene psychatrische Heilanstalt
einzuweisen.
Ich stelle gleichzeitig den Antrag, die Beschuldigte
Staatsanwältin-Bestler in Untersuchungshaft wegen Verdunkelungsgefahr
zu nehmen. Die Beschuldigte Staatsanwältin hat in der Vergangenheit
mehrfach wichtige Beweismittel verschwinden lassen und beiseite
geschafft, weshalb zu befürchten ist, dass dies nunmehr ebenfalls
geschieht.
Ebenfalls wird beantragt, den Beschuldigten Neonazi Wolfgang Kynast in
Haft zu nehmen, da Fluchtgefahr besteht.

Im Einzelnen:

:::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::
General-Bundesanwaltschaft
Brauerstr. 30

76137 Karlsruhe den 22.9.2003



Betr. Terrorismus-Verdachts-Ermittlungsverfahren gegen
Martin Wiese, Michael Müller u.a.
..........................................................................................

Ich stelle hiermit den Antrag (auch wenn ich hier kein Antragsrecht
habe, wird der Antrag trotzdem gestellt), auf Festnahme
1.( des Neonazi Wolfgang Kynast, 38260 Stadtallendorf, Hochstr. 43a
2.( der verantwortlichen Staatsanwältin bei der StA München
wegen Verdacht der Beihilfe und Unterstützung einer Kriminellen
Vereinigung.
Eine Festnahme und Verbringung in die Untersuchungshaft dürfte ohne
Weiteres gerechtfertigt sein, da bei der einen Person Fluchtgefahr und
bei der anderen Person Verdunkelungsgefahr besteht.
Zur Begründung:
::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::
Amtsgericht München
-Vormundschaftsgericht- den 17.März 2005
Linprunstr. 22
80097 München
A N T R A G und STRAFANTRAG
Einen Vormund bzw. Bestreuer anzuordnen für die unzurechnungsfähigen
Personen
.1) Staatsanwältin Bestler (Sta-München)
.2) Wolfgang Kynast, 38280 Stadtallendorf, Hochstr. 43
.3) Dieter Winkler, 51103 Köln, Kalk-Mühlheimer Str. 116
.4) Christian Kaisan, 03927 Leipzig, Hainstr. 1a

Ich beantrage, den obigen Personen und Beschuldigten einen Vormund
anzuordnen und diese Personen ebenfalls ohne aufschiebende Wirkung in
eine geschlossene psychatrische Heilanstalt einzuweisen. Gleichzeitig
stelle ich STRAFANTRAG.

Es wird angeregt, die Beschuldigten Bestler,Kynast,Winkler und Kaisan
einem Amtsarzt zur Begutachtung vorzuführen. Der Amstarzt wird mit
Sicherheit zu der Erkenntnis kommen, dass die Beschuldigten
unzurechnungsfähig sind, an paranoider Schizophrenie mit einem
unbändigem Tötungs- und Zerstörungsdrang leiden. Die Beschuldigten
sind tickende Zeitbomben und sind bereits für den Tod und die
Ermorderung mehrerer Personen mitverantwortlich.
Wolfgang Gerber
2005-08-04 12:37:09 UTC
Permalink
***@yahoo.de schrieb:

<weiteren Selzer-Müll gelöscht>

Gegendarstellung zu dem zugrundeliegenden Posting des "Dieter Selzer"
alias "Dieter Selzer-McKenzie", "Dr. SelzerMcKenzie" u.v.a.
Emailadressen und Namen:

Sämtliche Anschuldigungen bezüglich meiner Person "Wolfgang Gerber aus
Herbrechtingen" sind frei erfunden.

Beweisbare Tatsachen sind:

Alle von Dieter Selzer ausgelösten Verfahren und Anzeigen gegen mich
und viele andere Betroffenen (über 50!) wurden eingestellt weil es
keinerlei Anhaltspunkte für die Richtigkeit der von Selzer gemachten
Behauptungen bzw. Verleumdungen gibt oder gab.

"Dieter Selzer" ist für seine haltlosen Verleumdungen und Lügen
bundesweit amtsbekannt. Untersuchungen über seinen Geisteszustand
wurden angeordnet und/oder durchgeführt.

Siehe dazu u.a. den Beschluss der Staatsanwaltschaft München 1 vom
23.10.2003

http://www.jensknigge.de/selzer.html oder
http://www.gerdat.de/selzer/beschluss1.tif (gescannt ca. 150kb)
http://www.gerdat.de/selzer/beschluss2.tif (gescannt ca. 150kb)
http://www.gerdat.de/selzer/Beschlussabschrift.rtf (Abschrift)

Ich empfehle die Abschrift zu lesen. Die Originale sind sehr groß.

Alle von "mir" auf meiner Webseite veröffentlichten Dokumente sind
entgegen Selzers Phantasiebehauptungen "ungefälscht".

Die Originale können jederzeit hier eingesehen weren oder von
Betroffenen unter Angabe der Aktzenzeichen in München bei der
Staatsanwaltschaft selbst angefordert werden.

Weiter ausführliche Infos über "Dieter Selzer" unter:

http://www.gerdat.de/selzer und/oder
http://www.wolfgang-kynast.de/selzer.htm
http://www.wolfgang-kynast.de/spam.htm

oder direkt von der Staatsanwaltschaft München 1

Aktenzeichen:
313 Js 40220/05 - oder
313 Js 35923/99
Sachbearbeiterin Frau Staatsanwältin Bestler.



Wolfgang Gerber
Herbrechtingen

gültige Mailadresse: siehe Impressum unter http://www.gerdat.de/selzer
Wolfgang Kynast
2005-08-04 15:20:09 UTC
Permalink
[...]

Geblubber eines amtsbekannten Geisteskranken gelöscht.

Mehr dazu: http://www.wolfgang-kynast.de/selzer.htm
--
Gruß,
Wolfgang
http://www.wolfgang-kynast.de
Mails bitte nur an ReplyTo, From wird nicht gelesen!
Malte Overbeck
2005-08-04 12:25:13 UTC
Permalink
Post by Tobias Ertl
Hallo!
Habe in einer PLUS-Filiale mit EC-Karte bezahlt (3,26 Euro).Die
Lastschrift wurde von der Bank zurückgewiesen,da Konto nicht gedeckt
(eine Zahlung wurde etwas früher als erwartet abgebucht).Jetzt sehe
ich,daß eine gewisse Intercard AG 16,16 Euro abgebucht haben.Der
Hallo Tobias,

zumindest in den AGBs des PLUS-Onlineshops ist für diesen Sachverhalt
folgendes formuliert: "Falls eine Abbuchung von Ihrem Konto per
Lastschrifteinzug aufgrund mangelnder Deckung oder falsch angegebener
Bankdaten nicht möglich sein sollte, erlauben wir uns, Ihnen die durch
die Rückbelastung entstehenden Bankbearbeitungsgebühren in Rechnung
zu stellen (7,00 €)."

Ob das auch für den Filialkauf gilt, weiss ich jetzt nicht. Da
solltest du mal versuchen, die aktuellen AGBs einzusehen.

Malte
Alexander - LX - Schmidt
2005-08-04 16:49:42 UTC
Permalink
Post by Malte Overbeck
zumindest in den AGBs des PLUS-Onlineshops ist für diesen
Sachverhalt folgendes formuliert: [..]
Wenn die AGB* nicht überdeutlich sichtbar in der Filiale
aushängen oder ein(e) nette(r) Mitarbeiter(in) darauf
hinweist, würde ich behaupten, daß die einfach mal
null und nichtig sind.

* jaja, nicht diese, sondern die eventuellen Filial-AGB. ;-)

aLeX!
Christian Bartsch
2005-08-04 19:39:00 UTC
Permalink
Tobias Ertl said on 04.08.05:

Also selbst mir als Kartenfreak kaeme es kaum in den Sinn, 3,26 EUR per
Karte zu zahlen. Und wenn Deine Bank so einen Minibetrag platzen laesst
muss es ja echt wuest aussehen.
Meine Frage ist nun,ob das alles rechtens ist.Klar muss das Konto
gedeckt sein,allerdings finde ich es recht merkwuerdig,dass PLUS die
Forderung abtritt und Intercard kraeftig zulangt.Duerfen die ueberhaupt
von meinem Konto abbuchen?
Was steht auf dem Lastschriftbeleg, den Du unterschrieben hast? Steht da
zB irgendwas von Abtretung?
Nichtsdestotrotz denke ich (laienhaft), dass PLUS sich eines Dritten
bedienen darf, um seine Forderungen einzutreiben, aber das ist keien
Finanz-, sondern eine Rechtsfrage die evtl. in de.soc.recht.misc
beantwortet werden kann.


Chris
--
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Frank Kozuschnik
2005-08-04 19:44:56 UTC
Permalink
Post by Tobias Ertl
Habe in einer PLUS-Filiale mit EC-Karte bezahlt (3,26 Euro).Die
Lastschrift wurde von der Bank zurückgewiesen,da Konto nicht gedeckt
(eine Zahlung wurde etwas früher als erwartet abgebucht).
Dann kann Plus wahrscheinlich Schadensersatz für den zusätzlichen
Aufwand von dir verlangen.
Post by Tobias Ertl
Jetzt sehe
ich,daß eine gewisse Intercard AG 16,16 Euro abgebucht haben.
Hast du denen eine Einzugsermächtigung erteilt?
Post by Tobias Ertl
Der Betrag wurde von PLUS an Intercard abgetreten.
Das *könnte* zulässig sein. Aber woher weißt du das? Stand das auf
deinem Kontoauszug (z.B. im Verwendungszweck)?
Post by Tobias Ertl
Dazu kommen Bankgebühren
in Höhe von 3,20 Euro und Bearbeitungsgebühren von 9,70 Euro.
Die Bankgebühren sind zumindest der Höhe nach kaum zu beanstanden. Die
Bearbeitungsgebühren dürften da schon schwieriger zu begründen sein,
sind aber wohl auch noch im Rahmen.
Post by Tobias Ertl
Meine Frage ist nun,ob das alles rechtens ist.Klar muß das Konto
gedeckt sein,allerdings finde ich es recht merkwürdig,daß PLUS die
Forderung abtritt und Intercard kräftig zulangt.
Die Forderung an sich *könnte* berechtigt sein.
Post by Tobias Ertl
Dürfen die überhaupt von meinem Konto abbuchen?
Nur dann, wenn du ihnen eine Einzugsermächtigung erteilt hast. Und
auch dann in der Regel nur einmal: Ist eine Lastschrift geplatzt, dann
darf der Gläubiger kein zweites Mal versuchen, die gleiche Forderung
erneut per Lastschrift einzuziehen. Zumindest sehen das die üblichen
Lastschrift-Verträge zwischen Banken und Einreichern vor.
Post by Tobias Ertl
Dazu möchte ich noch anmerken,daß ich sofort nach Festellen der
Rückbuchung die 3,26 Euro auf das entsprechende Konto bei PLUS
überwiesen habe.
Dann kannst du ja die Lastschrift über 16,16 Euro zurückbuchen lassen
und dafür 12,90 Euro an Intercard überweisen. Sich "richtig" mit ihnen
anzulegen dürfte sich wohl eher nicht lohnen.
Christian Bartsch
2005-08-05 22:49:00 UTC
Permalink
Nur dann, wenn du ihnen eine Einzugsermaechtigung erteilt hast. Und
auch dann in der Regel nur einmal: Ist eine Lastschrift geplatzt,
dann darf der Glaeubiger kein zweites Mal versuchen, die gleiche
Forderung erneut per Lastschrift einzuziehen. Zumindest sehen das die
ueblichen Lastschrift-Vertraege zwischen Banken und Einreichern vor.
Im ELV Verfahren dulden die Bankverbaende seit einigen Jahren eine zweite
Einreichung zum Hoffnungslauf.


Chris
--
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Frank Kozuschnik
2005-08-06 12:01:52 UTC
Permalink
Post by Christian Bartsch
Nur dann, wenn du ihnen eine Einzugsermaechtigung erteilt hast. Und
auch dann in der Regel nur einmal: Ist eine Lastschrift geplatzt,
dann darf der Glaeubiger kein zweites Mal versuchen, die gleiche
Forderung erneut per Lastschrift einzuziehen. Zumindest sehen das die
ueblichen Lastschrift-Vertraege zwischen Banken und Einreichern vor.
Im ELV Verfahren dulden die Bankverbaende seit einigen Jahren eine zweite
Einreichung zum Hoffnungslauf.
Wieder was gelernt. Vor schätzungsweise fünf Jahren ging das noch
nicht. Bei Rückgabe "mangels Deckung" ist das aber schon sinnvoll,
denn in vielen Fällen ist das Konto des Kunden nur vorübergehend
ausgereizt, und dann spart sich der Gläubiger ein aufwändiges
Inkasso-Verfahren.

Bei Rückgabe "wegen Widerspruchs" ist das aber nicht zulässig, oder?

Und wer zahlt eigentlichen die erneuten Rücklastschrift-Gebühren, wenn
der Hoffnungslauf wieder fehlschlägt?
Christian Bartsch
2005-08-06 21:11:00 UTC
Permalink
Post by Christian Bartsch
Im ELV Verfahren dulden die Bankverbaende seit einigen Jahren eine
zweite Einreichung zum Hoffnungslauf.
Wieder was gelernt. Vor schaetzungsweise fuenf Jahren ging das noch
nicht.
Ich finds auch nicht toll, aber was verstehe ich schon von Politik? ;-)
In den LS-Vereinbarungen wird es immer noch verboten.
Bei Rueckgabe "wegen Widerspruchs" ist das aber nicht zulaessig, oder?
IIRC nein.
Und wer zahlt eigentlichen die erneuten Ruecklastschrift-Gebuehren,
wenn der Hoffnungslauf wieder fehlschlaegt?
Gute Frage eigentlich, als Schuldner wuerde ich die verweigern, denn ich
habe denen ja keine Einzugsermaechtigung und Bonbetrag + x gegeben, nur
ueber den Bonbetrag.


Chris
--
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solveig
2005-09-07 09:58:10 UTC
Permalink
Mir ist fast dasselbe passiert. Das ist ne Abzocke!
Du musst mal auf der Rückseite des Bons (da, wo man unterschreibt)
nachgucken, ob Du der InterCard AG eine Einzugsermächtigung erteilt
hast. Wenn nicht, ist das auf jeden Fall eine Frechheit, dass die
einfach so von Deinem Konto abbuchen. Dann würde ich die Überweisung
sofort widerrufen. Davon unabhängig musst die Bearbeitungsgebühr nicht
zahlen. Bei mir stand auf der Rückseite des Bons, dass man für die
Kosten der Rücklastschrift (diese 3,20) sowie für einen evtl.
Verzugsschaden aufkommen musst. Im Verzug ist man aber erst nach der 1.
Mahnung oder nach Ablauf von 30 Tagen. Schon gar nicht, wenn man die
Forderung schon vorher beglichen hat!
--
solveig
------------------------------------------------------------------------
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View this thread: http://www.aktienboard.com/vb/showthread.php?t=90819
Tobias Ertl
2005-09-17 09:31:42 UTC
Permalink
Post by solveig
Mir ist fast dasselbe passiert. Das ist ne Abzocke!
Du musst mal auf der Rückseite des Bons (da, wo man unterschreibt)
nachgucken, ob Du der InterCard AG eine Einzugsermächtigung erteilt
hast. Wenn nicht, ist das auf jeden Fall eine Frechheit, dass die
einfach so von Deinem Konto abbuchen. Dann würde ich die Überweisung
sofort widerrufen. Davon unabhängig musst die Bearbeitungsgebühr nicht
zahlen. Bei mir stand auf der Rückseite des Bons, dass man für die
Kosten der Rücklastschrift (diese 3,20) sowie für einen evtl.
Verzugsschaden aufkommen musst. Im Verzug ist man aber erst nach der 1.
Mahnung oder nach Ablauf von 30 Tagen. Schon gar nicht, wenn man die
Forderung schon vorher beglichen hat!
Ich habe seit meinem Fax vor vier Wochen nix von Intercard gehört.
Allerdings ist es mir am Donnerstag passiert,daß ich bei einem Einkauf
im Kaufland nicht mit meiner EC-Karte der Netbank bezahlen konnte.
"KArte nicht akzeptiert Fehlercode 62" spuckte die Kasse aus.
Die Chefin hat mir dann erklärt,wenn es eine offene Forderung
gäbe,könnte ich nicht mit der Karte bezahlen.Erst müsse die Forderung
beglichen werden.

Was mich wundert ist die Tatsache,daß es damals PLUS war und jetzt im
Kaufland die Karte gesperrt ist.
Christian Bartsch
2005-09-17 12:41:00 UTC
Permalink
konnte. "KArte nicht akzeptiert Fehlercode 62" spuckte die Kasse aus.
Die Chefin hat mir dann erklaert,wenn es eine offene Forderung
gaebe,koennte ich nicht mit der Karte bezahlen.Erst muesse die Forderung
beglichen werden.
Was mich wundert ist die Tatsache,dass es damals PLUS war und jetzt im
Kaufland die Karte gesperrt ist.
Intercard pflegt halt entsprechende Sperrlisten, was wundert Dich da?


Chris
--
http://www.zahlungsverkehrsfragen.de/ PGP encouraged: Key 0x041834E1
Tobias Ertl
2005-09-19 15:49:16 UTC
Permalink
Post by Christian Bartsch
konnte. "KArte nicht akzeptiert Fehlercode 62" spuckte die Kasse aus.
Die Chefin hat mir dann erklaert,wenn es eine offene Forderung
gaebe,koennte ich nicht mit der Karte bezahlen.Erst muesse die Forderung
beglichen werden.
Was mich wundert ist die Tatsache,dass es damals PLUS war und jetzt im
Kaufland die Karte gesperrt ist.
Intercard pflegt halt entsprechende Sperrlisten, was wundert Dich da?
Heißt das,daß ich mit dieser Karte in Geschäften,die mit Intercard
zusammenarbeiten,nicht mehr bezahlen kann?
Christian Bartsch
2005-09-19 17:00:00 UTC
Permalink
Post by Christian Bartsch
Was mich wundert ist die Tatsache,dass es damals PLUS war und jetzt
im Kaufland die Karte gesperrt ist.
Intercard pflegt halt entsprechende Sperrlisten, was wundert Dich da?
Heisst das,dass ich mit dieser Karte in Geschaeften,die mit Intercard
zusammenarbeiten,nicht mehr bezahlen kann?
Sieht fast so aus, oder?


Chris
--
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