Discussion:
Bundesschatzbriefe und Erbschaft
(zu alt für eine Antwort)
Phelyan
2007-05-14 13:10:25 UTC
Permalink
Hi,

Vorweg erst einmal eine Entschuldigung, ich lebe seit 7 Jahren nicht
mehr in Deutschland, und mein Deutsch ist leider nicht mehr das Beste.

Aber das ist auch schon Teil meines Problems. Ich habe (vermutlich,
das Testament ist noch nicht vollstreckt worden) Bundesschatzbriefe in
unbekannter Hoehe geerbt. Diese sind von meiner Grossmutter in meinem
Namen angelegt worden (ist das moeglich? oder kriege ich jetzt schon
etwas durcheinander?). Wie gesagt, ich wohne seit 7 Jahren nicht mehr
in Deutschland, und habe auch kein Konto mehr hier.

Wie wuerde so etwas gehandelt werden? Koennte ich mein britisches
Konto angeben, muesste ich ein neues Konto in Deutschland eroeffnen,
oder koennte ich jemanden (z.B. meine Eltern) als Empfaenger
nominieren?

Oder laeuft das alles ganz anders und ich habe mich eben gerade zum
Affen gemacht. Finanzen waren leider noch nie meine Staerke...

Chris
Guido Ostkamp
2007-05-14 17:00:02 UTC
Permalink
Post by Phelyan
Vorweg erst einmal eine Entschuldigung, ich lebe seit 7 Jahren nicht
mehr in Deutschland, und mein Deutsch ist leider nicht mehr das Beste.
Dein Deutsch ist ausgezeichnet.
Post by Phelyan
Aber das ist auch schon Teil meines Problems. Ich habe (vermutlich,
das Testament ist noch nicht vollstreckt worden) Bundesschatzbriefe
in unbekannter Hoehe geerbt. Diese sind von meiner Grossmutter in
meinem Namen angelegt worden (ist das moeglich? oder kriege ich
jetzt schon etwas durcheinander?).
Bundesschatzbriefe können meines Wissens nach nur in einem
Wertpapierdepot einer Bank oder aber bei der BRD Finanzagentur GmbH
(Nachfolger der Bundeswertpapierverwaltung) auf einem Schuldbuchkonto
verwahrt sein.

Du solltest also erst mal klären, wo sie drin sind und wem das
Depot/Konto gehört. Ich kann mir allerdings kaum vorstellen, daß
jemand ohne Wissen des Beteiligten ein Konto auf dessen Namen eröffnen
kann, außer es handelt sich um eine noch nicht volljährige oder
unmündige Person.

Vermutlich gehört das Konto/Depot also einfach Deiner Großmutter. Dann
wirst Du Dir wohl einen Erbschein besorgen müssen, um mit der Bank
reden zu können, damit es aufgelöst oder auf Dich übertragen werden
kann. Vielleicht bist Du ja auch nicht der einzige Erbe, dann wird es
noch komplizierter.

Zu einem WP-Depot gehört in der Regel ein Verrechnungskonto, bei einem
Bankdepot in der Regel bei der gleichen Bank, bei der Finanzagentur
genügt ein Girokonto in Deutschland. Evtl. kannst Du ja dieses von
Deiner Großmutter gleich mitübernehmen?

Gruß

Guido
Phelyan
2007-05-15 10:01:19 UTC
Permalink
On May 14, 6:00 pm, "Guido Ostkamp" <gueltig-
Post by Guido Ostkamp
Du solltest also erst mal klären, wo sie drin sind und wem das
Depot/Konto gehört. Ich kann mir allerdings kaum vorstellen, daß
jemand ohne Wissen des Beteiligten ein Konto auf dessen Namen eröffnen
kann, außer es handelt sich um eine noch nicht volljährige oder
unmündige Person.
Was immer es ist, es ist mit grosser Wahrscheinlichkeit irgendwann vor
25 Jahren
eroeffnet worden, also als ich definitiv noch minderjaehrig war...
Turan Fettahoglu
2007-05-15 14:08:32 UTC
Permalink
Post by Guido Ostkamp
Ich kann mir allerdings kaum vorstellen, daß
jemand ohne Wissen des Beteiligten ein Konto auf dessen Namen eröffnen
kann, außer es handelt sich um eine noch nicht volljährige oder
unmündige Person.
Das wäre wahrscheinlich ein Vertrag zu Gunsten Dritter. Der Dritte kann
durchaus volljährig sein und braucht auch nichts davon zu wissen.

Beispiel: Tante eröffnet Sparbuch/Depot zu Gunsten des Neffen, der einmal
etwas erben soll. Im Vertrag steht dann: "Im Todesfall fällt das Guthaben an
Herrn/Frau ..., ohne in den Nachlass zu fallen." Zu Lebzeiten kann die
eröffnende Person über das Guthaben verfügen. Die Bank muss nur wissen, wen
sie im Todesfall verständigen soll.

So eine Tante hatte ich auch mal. Die hatte mehrere Sparbücher auf diese
Weise vererbt, ohne den potenziellen Erben ein Sterbenswörtchen davon zu
verraten.

Turan
Guido Ostkamp
2007-05-15 15:26:05 UTC
Permalink
Post by Turan Fettahoglu
Das wäre wahrscheinlich ein Vertrag zu Gunsten Dritter. Der Dritte
kann durchaus volljährig sein und braucht auch nichts davon zu
wissen.
Beispiel: Tante eröffnet Sparbuch/Depot zu Gunsten des Neffen, der
einmal etwas erben soll. Im Vertrag steht dann: "Im Todesfall fällt
das Guthaben an Herrn/Frau ..., ohne in den Nachlass zu fallen." Zu
Lebzeiten kann die eröffnende Person über das Guthaben verfügen. Die
Bank muss nur wissen, wen sie im Todesfall verständigen soll.
Ich kann mir nicht vorstellen, daß der Neffe direkt der Kontoinhaber
sein kann. Der Kontoinhaber ist schließlich verpflichtet, Zinsen nach
seinem persönlichen Steuersatz zu versteuern und das geht ja wohl
kaum, wenn er von der Existenz eines Sparbuchs keine Kenntnis hat.
Mit anderen Worten, er würde dann evtl. Steuern hinterziehen.

Falls Du da aber anderer Ansicht bist, würde mich interessieren, auf
welcher Rechtsgrundlage das laufen soll. Der Fiskus läßt sich doch
nicht freiwillig Steuern durch die Lappen gehen. Dinge wie
Lebensversicherungen, die nach dem Tod an Dritte zahlen, gehören
dagegen zum Alltag aber die schütten IIRC während der Laufzeit auch
nichts aus, was versteuert werden müßte.

Bei Anlage von Sparbüchern etc. für Minderjährige durch die
Erziehungsberechtigten informiert die kontoführende Bank normalerweise
bei Erreichen der Volljährigkeit den Kontoinhaber über die Existenz,
da dieser z.B. vorstellig werden muß, um eine Unterschriftenprobe etc.
abzuliefern.

Gruß

Guido
Juergen Linkens
2007-05-16 04:28:51 UTC
Permalink
Post by Guido Ostkamp
Ich kann mir nicht vorstellen, daß der Neffe direkt der Kontoinhaber
sein kann. Der Kontoinhaber ist schließlich verpflichtet, Zinsen nach
seinem persönlichen Steuersatz zu versteuern und das geht ja wohl
kaum, wenn er von der Existenz eines Sparbuchs keine Kenntnis hat.
Mit anderen Worten, er würde dann evtl. Steuern hinterziehen.
Also, weil nicht sein kann, was nicht sein darf? Ich würde es deswegen
anzweifeln aber nicht ausschließen. Der OP wohnt nach eigener
Schilderung seit längerer Zeit durchgehend im Ausland, das Bestehen
einer Steuerpflicht in Deutschland ist also erst zu prüfen.
Post by Guido Ostkamp
Falls Du da aber anderer Ansicht bist, würde mich interessieren, auf
welcher Rechtsgrundlage das laufen soll. Der Fiskus läßt sich doch
nicht freiwillig Steuern durch die Lappen gehen.
Falls nichts unternommen wurde um die Zinsen steuerfrei zu stellen (das
hätte der OP mitbekommen müssen), wurden diese wohl nach Abzug der
Kapitalertragssteuer ausgezahlt (bzw. angelegt). Auch wenn dies nur eine
Vorauszahlung auf die tatsächliche Steuerlast darstellt, wäre der Fiskus
nicht ganz leer ausgegangen. Evtl. wurden ohne Freistellung sogar mehr
Steuern eingenommen als fällig gewesen wären.
Post by Guido Ostkamp
Bei Anlage von Sparbüchern etc. für Minderjährige durch die
Erziehungsberechtigten informiert die kontoführende Bank normalerweise
bei Erreichen der Volljährigkeit den Kontoinhaber über die Existenz,
da dieser z.B. vorstellig werden muß, um eine Unterschriftenprobe etc.
abzuliefern.
Hier stellt sich die Frage, ob denn die Bank (in diesem Falle evtl. die
Finanzagentur Deutschland) überhaupt eine Adresse des Neffen hatte oder
vielmehr nur die des Kontakts in Deutschland. Ein Brief an diese Adresse
muss OP nicht erreicht haben. Bei der Finanzagentur muss auch niemand
vorstellig werden, m.w. betreibt diese ausschließlich ein Ferngeschäft.
Bei der Anfrage nach einer Unterschriftenprobe bleibt dann die Frage,
wie eine Bank reagieren soll, wenn diese ausbleibt. Bestenfalls kann man
da wohl das Geld zu üblichen Konditionen liegen lassen und eine spätere
Auszahlung von einer klaren Legitimation abhängig machen, oder?


Gruß,

Jürgen
Guido Ostkamp
2007-05-16 17:54:13 UTC
Permalink
Post by Juergen Linkens
Also, weil nicht sein kann, was nicht sein darf? Ich würde es
deswegen anzweifeln aber nicht ausschließen.
Ich habe im Web das hier gefunden:
<http://www.google.com/search?q=cache:AizeN4XaGLwJ:www.bankazubi.de/wissenspool/pruefung/test2003progr.doc+Vertrag+zu+gunsten+Dritter+Sparbuch+Zinsen&hl=de&ct=clnk&cd=7&gl=de>

Die Fragen 4 und 7 sind interessant.
Post by Juergen Linkens
Falls nichts unternommen wurde um die Zinsen steuerfrei zu stellen
(das hätte der OP mitbekommen müssen), wurden diese wohl nach Abzug
der Kapitalertragssteuer ausgezahlt (bzw. angelegt). Auch wenn dies
nur eine Vorauszahlung auf die tatsächliche Steuerlast darstellt,
wäre der Fiskus nicht ganz leer ausgegangen. Evtl. wurden ohne
Freistellung sogar mehr Steuern eingenommen als fällig gewesen
wären.
Bei einem Vertrag zu gunsten Dritter bleibt offenbar die Tante
Kontoinhaber bis zum Tod. Damit müßte sie dann auch die Zinsen bis
dahin versteuern.
Post by Juergen Linkens
Hier stellt sich die Frage, ob denn die Bank (in diesem Falle evtl.
die Finanzagentur Deutschland) überhaupt eine Adresse des Neffen
hatte oder vielmehr nur die des Kontakts in Deutschland.
Nach deren aktuellen Kontoeröffnungs-Formularen kann ein Konto nur
durch eine volljährige Person selbst oder bei Minderjährigkeit durch
die Erziehungsberechtigten eröffnet werden, eine andere Möglichkeit
sehe ich da nicht.

Gruß

Guido
Guido Ostkamp
2007-05-16 21:46:13 UTC
Permalink
und noch was:
<http://www.lrz-muenchen.de/~Lorenz/urteile/njw04_767.htm>, Abschnitt
"zentrale Probleme". Anscheinend kann es bei einem Vertrag zu gunsten
Dritter, von dem der Begünstigte aber keine Ahnung hat, zu einem
Wettrennen zwischen Erben und Begünstigtem kommen ...

Gruß

Guido

Frank Kozuschnik
2007-05-14 20:02:15 UTC
Permalink
Ich habe (vermutlich, das Testament ist noch nicht vollstreckt
worden) Bundesschatzbriefe in unbekannter Hoehe geerbt. Diese
sind von meiner Grossmutter in meinem Namen angelegt worden
(ist das moeglich? oder kriege ich jetzt schon etwas
durcheinander?).
Ohne dein Zutun - oder das deiner Eltern, als du noch minderjährig
warst - geht das theoretisch nicht. Praktisch wäre es zumindest
schwierig gewesen.
Wie gesagt, ich wohne seit 7 Jahren nicht mehr
in Deutschland, und habe auch kein Konto mehr hier.
Wie wuerde so etwas gehandelt werden? Koennte ich mein britisches
Konto angeben, muesste ich ein neues Konto in Deutschland eroeffnen,
oder koennte ich jemanden (z.B. meine Eltern) als Empfaenger
nominieren?
Wenn du Erbe bist, musst du das wahrscheinlich der Bank gegenüber
belegen, bevor du über den Nachlass verfügen kannst. Dazu brauchst du
einen Erbschein oder ein notariell beurkundetes Testament. Dann kannst
du mit den Wertpapieren machen, was du willst; d.h. du kannst sie
verkaufen und den Erlös an deine Eltern oder an dich selbst auszahlen
lassen. Über welches Konto das abgewickelt werden kann, hängt wohl von
den Möglichkeiten der Bank ab, die das Depot führt. Letztlich ist das
dann aber nur noch eine technische Frage.

Wenn es außer dir noch weitere Erben gibt, muss im Prinzip jede
Verfügung von allen Erben genehmigt werden.

Es könnte aber auch sein, dass du gar nicht Erbe bist, sondern die
Wertpapiere nur als Vermächtnis bekommst. Dann bekommst du keinen
Erbschein und kannst dir das Geld nicht selbst von der Bank holen,
sondern musst dich an den oder die Erben wenden.
Volker Hetzer
2007-05-15 07:19:04 UTC
Permalink
Post by Phelyan
Hi,
Vorweg erst einmal eine Entschuldigung, ich lebe seit 7 Jahren nicht
mehr in Deutschland, und mein Deutsch ist leider nicht mehr das Beste.
Aber das ist auch schon Teil meines Problems. Ich habe (vermutlich,
das Testament ist noch nicht vollstreckt worden) Bundesschatzbriefe in
unbekannter Hoehe geerbt. Diese sind von meiner Grossmutter in meinem
Namen angelegt worden (ist das moeglich? oder kriege ich jetzt schon
etwas durcheinander?). Wie gesagt, ich wohne seit 7 Jahren nicht mehr
in Deutschland, und habe auch kein Konto mehr hier.
Hast Du noch Verwandte hier? Wär ja kein Problem, das mit denen abzuwickeln.

Abgesehen davon könntest Du jetzt auch ganz viele emails losschicken, dass es
da ein Vermögen einer reichen, kürzlich verstorbenen Verwandten gibt, aber
Du kannst da nicht ran und brauchst einen "Vermittler", der, gegen Provision
und ein paar Vorauszahlungen, sein Konto für den Transfer von Nig^H^H^Deutschland
nach Großbritannien zur Verfügung stellt...


Beste Grüße!
Volker
s***@yahoo.com.au
2007-05-15 08:44:18 UTC
Permalink
Post by Phelyan
Hi,
Vorweg erst einmal eine Entschuldigung, ich lebe seit 7 Jahren nicht
mehr in Deutschland, und mein Deutsch ist leider nicht mehr das Beste.
Aber das ist auch schon Teil meines Problems. Ich habe (vermutlich,
das Testament ist noch nicht vollstreckt worden) Bundesschatzbriefe in
unbekannter Hoehe geerbt. Diese sind von meiner Grossmutter in meinem
Namen angelegt worden (ist das moeglich? oder kriege ich jetzt schon
etwas durcheinander?). Wie gesagt, ich wohne seit 7 Jahren nicht mehr
in Deutschland, und habe auch kein Konto mehr hier.
Wie wuerde so etwas gehandelt werden? Koennte ich mein britisches
Konto angeben, muesste ich ein neues Konto in Deutschland eroeffnen,
oder koennte ich jemanden (z.B. meine Eltern) als Empfaenger
nominieren?
Oder laeuft das alles ganz anders und ich habe mich eben gerade zum
Affen gemacht. Finanzen waren leider noch nie meine Staerke...
Chris
***@gmail.com hat Ihnen das folgende Video von Google Video
gesendet:
The Sound of Roulette Umdrehung SelMcKenzie Selzer-McKenzie Music

14.05.2007
Beschreibung: The Sound of Roulette Umdrehung SelMcKenzie Selzer-
McKenzie Music


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