Discussion:
Finanzamt verlangt Beleg über gef. Kilometer
(zu alt für eine Antwort)
Tatjana Müller
2003-08-06 10:43:19 UTC
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Hallo zusammen,

ich musste vor eineinhalb Jahren aus beruflichen Gründen umziehen (etwa
400 km), habe aber meinen bisherigen Wohnsitz als Zweitwohnsitz
beibehalten. Dem Finanzamt gegenüber haben ich nun diese doppelte
Hauhaltsführung geltend gemacht. Nun erhielt ich ein Schreiben, daß ich
doch bitte die gefahrenen Kilometer in 2002 anhand von
Kilometervermerken in TÜV-, AU-bescheinigungen oder Werkstattrechnungen
belegen solle. Nun war mein Fahrzeug in 2002 noch keine drei Jahre alt,
so daß ich weder eine TÜV- noch AU-bescheinigung habe. Auch habe ich
keinen Werkstattbeleg, weil mein Auto glücklicherweise sehr zuverlässig
ist. Wie soll ich nun die gefahrenen Kilometer belegen ? Selbst wenn ich
solche Belege hätte, so wäre es reiner Zufall, wenn sich damit die
Kilometerleistung eines ganzen Jahres erfassen ließe. Denn wer hat schon
Belege vom 1.1. und vom 31.12. eines Jahres ? Alles andere wäre ja nur
eine Hochrechnung.
Das einzige, was ich vielleicht nahezu vollständig hätte, wären
Tankquittungen. Aber dort stehen ja auch keine Kilometer drauf. Und
außerdem könnte man ja unterstellen, daß damit ein anderes Fahrzeug
betankt wurde.

Hat jemand schon Erfahrung in diesem Bereich gesammelt und weiß wie man
sich da am besten verhält ? Was passiert im schlimmsten Fall, wenn ich
diese Belege nicht beibringen kann ?

Für jegliche Hilfe danke ich Euch.

Gruß

Tatjana

HINWEIS: follow up to de.etc.finanz.misc
Steffen Rodig
2003-08-06 11:58:42 UTC
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Post by Tatjana Müller
Dem Finanzamt gegenüber haben ich nun diese doppelte
Hauhaltsführung geltend gemacht. Nun erhielt ich ein Schreiben, daß ich
doch bitte die gefahrenen Kilometer in 2002 anhand von
Kilometervermerken in TÜV-, AU-bescheinigungen oder Werkstattrechnungen
belegen solle.
Das kenne ich. Scheint uebliche Praxis zu sein.

Das Finanzamt kann meines Wissens nicht rueckwirkend Belege fordern.
Du musst also sinngemaess schreiben, dass Du fuer das vergangene
Jahr keine Belege mehr beibringen kannst, aber durch Deine Unterschrift
die Richtigkeit der Angaben bestaetigst und daher um Beruecksichtigung
der Familienheimfahrten bittest. Du bist gerne bereit, ab sofort
(d.h. ab August 2003) die Belege aufzuheben.

Das wurde bei mir so akzeptiert. Ich habe dann fuer die verbleibenden
Monate (die an den zwei Jahren noch fehlten), die Tankquittungen
aufgehoben und beim naechsten Mal eingereicht -> alles ok.

Sollte das nicht reichen, kopierst Du Dein Service-Heft (irgendwann
muss auch Deine Feile mal zur Durchsicht) und erklaerst, dass der
Kilometerstand durch Deine Heimfahrten zustande gekommen ist.

Gruss und viel Glueck,
Steffen
Robert van Geldern
2003-08-06 12:37:37 UTC
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Post by Tatjana Müller
Wie soll ich nun die gefahrenen Kilometer belegen ? Selbst wenn ich
solche Belege hätte, so wäre es reiner Zufall, wenn sich damit die
Kilometerleistung eines ganzen Jahres erfassen ließe. Denn wer hat schon
Belege vom 1.1. und vom 31.12. eines Jahres ? Alles andere wäre ja nur
eine Hochrechnung.
Probiers mit einer Kopie des Serviceheftes. ODer warst du auch mit dem
neuen Auto nicht bei der Inspektion? Da wird ja üblichweise die
Kilometerzahl eingetragen. Bei mir hat das bei der Steuer gereicht.
Tankquittungen hatte ich auch noch, aber die haben ich gar nicht mit
eingereicht, nur eine Kopie der Seite im Serviceheft. Den Rest muss dann
der Steuerbeamte tatsächlich "hochrechnen" (bzw. beurteilen, ob das mit
den Kilometern hinnkommt). Aber wie gesagt, ich hatte da keine Probleme.

mfg,
Robert
Frank Kozuschnik
2003-08-06 13:55:48 UTC
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Post by Tatjana Müller
ich musste vor eineinhalb Jahren aus beruflichen Gründen umziehen (etwa
400 km), habe aber meinen bisherigen Wohnsitz als Zweitwohnsitz
beibehalten. Dem Finanzamt gegenüber haben ich nun diese doppelte
Hauhaltsführung geltend gemacht. Nun erhielt ich ein Schreiben, daß ich
doch bitte die gefahrenen Kilometer in 2002 anhand von
Kilometervermerken in TÜV-, AU-bescheinigungen oder Werkstattrechnungen
belegen solle. Nun war mein Fahrzeug in 2002 noch keine drei Jahre alt,
so daß ich weder eine TÜV- noch AU-bescheinigung habe. Auch habe ich
keinen Werkstattbeleg, weil mein Auto glücklicherweise sehr zuverlässig
ist. Wie soll ich nun die gefahrenen Kilometer belegen ? Selbst wenn ich
solche Belege hätte, so wäre es reiner Zufall, wenn sich damit die
Kilometerleistung eines ganzen Jahres erfassen ließe. Denn wer hat schon
Belege vom 1.1. und vom 31.12. eines Jahres ? Alles andere wäre ja nur
eine Hochrechnung.
Das einzige, was ich vielleicht nahezu vollständig hätte, wären
Tankquittungen. Aber dort stehen ja auch keine Kilometer drauf. Und
außerdem könnte man ja unterstellen, daß damit ein anderes Fahrzeug
betankt wurde.
Hat jemand schon Erfahrung in diesem Bereich gesammelt und weiß wie man
sich da am besten verhält ? Was passiert im schlimmsten Fall, wenn ich
diese Belege nicht beibringen kann ?
Wenn das Finanzamt Belege anfordert, die es gar nicht gibt, kannst du
ihnen das ja freundlich mitteilen. Du kannst das ruhig so wie oben
begründen.

Wenn du die Tankquittungen für ein paar Monate vorlegst und z.B.
anbietest, dass sie jederzeit vorbeikommen und einen Blick auf den
Kilometer-Zähler werfen können, kann eigenlich kaum etwas passieren.
Auf jeden Fall solltest du darum bitten, dass dir das Finanzamt eine
andere Möglichkeit nennt, die Fahrtkosten glaubhaft zu machen.

Du musst nämlich die gefahrenen Kilometer nicht exakt nachweisen,
sondern nur "glaubhaft machen". Das Finanzamt will vor allem
ausschließen, dass die Fahrten frei erfunden sind.
Steffen Marx
2003-08-06 15:49:38 UTC
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Servus,
Post by Frank Kozuschnik
Du musst nämlich die gefahrenen Kilometer nicht exakt nachweisen,
sondern nur "glaubhaft machen". Das Finanzamt will vor allem
ausschließen, dass die Fahrten frei erfunden sind.
So mag das vielleicht in allen Literaturen diesbezueglich stehen , aber ich
denke nicht, dass du damit mit einem pers. Beispiell auffahren kannst, da
die Praxis leider anders aussieht. Ich habe glaubhafte 80.000 km in 2 Jahren
nachgewiesen und wollte 35.000 km fuer ein Jahr Steuererklaerung einreichen.
Fuer eine Glaubhaftmachung (Tüvbeleg2 von 2 Jahren) sollte dies reichen,
glaubt man. Aber ich musste mit Tag und UHRZEIT meine Fahrten nachweisen
fuer einen Zeitraum der 2 Jahre zurueckliegt. Da dies unmoeglich ist, werde
ich wohl die Klage, die ich diesbezueglich angestrebt habe verlieren, wenn
sie nicht wollen, dann wollen sie nicht. Wenn es beim Einspruch durchgeht,
kann man froh sein, der Rest ist nur Hinhalten und Abstreiten bzw. deine
Ansprueche so detailliert haben zu wollen, dass man eigentlich auch mit
einer Klage in der Hinsicht keine ausreichenden Chancen hat.

Steffen, der seit 2 Jahren klagt und sein FA (Greifswald, wohnhaft Muenchen)
wollte beglaubigte Urlaubsplanung, Anfahrt und Abfahrtszeiten, Fahrdauer,
Tankbelege und hat dennoch einen Mangel festgestellt, den ich nicht ausheben
kann. Sie glauben mir von den 40.000 im Jahr gefahrenen km jeden von den
35.000 , die ich anerkannt haben moechte, allerdings ist es fuer das

FA WENIGER GLAUBHAFT, dass ich nur 5.000 km im Jahr fuer PRIVATE ZWECKE
fahre. Also is der ganze Schmarrn fuer die hinfaellig.
Dazu faellt mir nichts mehr ein. :-(


Steffen
Steffen Marx
2003-08-07 15:11:10 UTC
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Hi Frank,
Wie wär's zum Beispiel damit: Lässt sich irgendwie nachvollziehen,
dass du auch vor Beginn der doppelten Haushaltsführung nicht viel mehr
privat mit dem Auto gefahren bist? Hast du vielleicht eine Dauerkarte
für öffentliche Verkehrsmittel? Wohnen Freunde und Verwandte alle in
nächster Nähe?
die doppelt Haushaltsfuehrung ist im 4. Jahr und damit seit 2 Jahren nicht
mehr intakt. Aber die Lebensmittelpunkt wurde schon immer dort anerkannt,
nur in diesem besagtem Jahr nicht. Seit 1996 gebe ich jaehrliche
Fahrleistung von 35.000 km an und noch nie wurde Nachweis erwuenscht, immer
wurde alles anerkannt. Selbst im Jahre danach war alles wieder beim alten.
Wenn das Finanzamt bestimmte Nachweise verlangt, sollte man nicht
einfach mit dem Kopf schütteln und sagen, solche Nachweise habe ich
nicht. Dann ist nämlich die Ablehnung so gut wie sicher, und es wird
schwierig, mit Einspruch oder Klage noch etwas zu erreichen.
Besser ist es, man begründet gleich, warum man die geforderten
Nachweise nicht bringen kann, und bittet um eine andere Möglichkeit
der Glaubhaftmachung. Wenn man ein wenig nachdenkt und von selbst
Alternativen anbietet, ist es meistens umso besser.
Die Glaubhaftmachung hat doch stattgefunden, allerdings reicht dies jetzt
auf einmal nicht aus. Aber du hast recht, wenn FA schreibt, dass es nur um
die 5000 km privat geht, erkennt es ja theoretisch schon die 35.000 km an.
Ich werde dort mal nachhaken bei meinem Rechtsbeistand.

Steffen
Sören Ludwig
2003-08-10 08:25:55 UTC
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Hallo Steffen,
Es kann zwar ne Weile dauern bis das Urteil in allen FA's angewandt
wird aber probieren würde ich den Ansatz der doppelten Haushaltführung
trotzdem.
rueckwirkend?
Für die aktuelle Erklärung würde ich mich auf das Urteil berufen.
Rückwirkend IMO nur, wenn der Bescheid in diesen Punkt vorläufig war, bei
endgültig ergangenen Bescheid schauts schlecht aus. Eventuell lohnt es
sich, den Steuerberater Deines Vertrauens zu konsultieren...

Viele Grüße

Sören
Frank Habring
2003-08-06 15:58:38 UTC
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Post by Tatjana Müller
Hat jemand schon Erfahrung in diesem Bereich gesammelt und weiß wie man
sich da am besten verhält ? Was passiert im schlimmsten Fall, wenn ich
diese Belege nicht beibringen kann ?
Für jegliche Hilfe danke ich Euch.
Fahr mit Deinem Hobel zum Finanzamt und bitte den Finanzbeamten, mit auf den
Parkplatz zu kommen, damit er den Kilometerstand ablesen kann.

Das sollte so kein Problem darstellen und wurde in einem mir bekannten Fall
problemlos so akzeptiert.

CU

Frank
Michael Liemann
2003-08-06 17:55:04 UTC
Permalink
Hallo,
ich habe damals einfach das KFZ mit dem KM Stand vorgeführt, wobei ich noch
die Quittung für den FZ Kauf mit km Stand hatte.

Bei den Tankbelegen wird das Finanzamt die Menge und die Tankstellen grob
kontrollieren. Und natürlich die Spritsorte....(kein Witz sind manche Leute
schon sehr böse....)

Gruß
ML
Post by Tatjana Müller
Hallo zusammen,
ich musste vor eineinhalb Jahren aus beruflichen Gründen umziehen (etwa
400 km), habe aber meinen bisherigen Wohnsitz als Zweitwohnsitz
beibehalten. Dem Finanzamt gegenüber haben ich nun diese doppelte
Hauhaltsführung geltend gemacht. Nun erhielt ich ein Schreiben, daß ich
doch bitte die gefahrenen Kilometer in 2002 anhand von
Kilometervermerken in TÜV-, AU-bescheinigungen oder Werkstattrechnungen
belegen solle. Nun war mein Fahrzeug in 2002 noch keine drei Jahre alt,
so daß ich weder eine TÜV- noch AU-bescheinigung habe. Auch habe ich
keinen Werkstattbeleg, weil mein Auto glücklicherweise sehr zuverlässig
ist. Wie soll ich nun die gefahrenen Kilometer belegen ? Selbst wenn ich
solche Belege hätte, so wäre es reiner Zufall, wenn sich damit die
Kilometerleistung eines ganzen Jahres erfassen ließe. Denn wer hat schon
Belege vom 1.1. und vom 31.12. eines Jahres ? Alles andere wäre ja nur
eine Hochrechnung.
Das einzige, was ich vielleicht nahezu vollständig hätte, wären
Tankquittungen. Aber dort stehen ja auch keine Kilometer drauf. Und
außerdem könnte man ja unterstellen, daß damit ein anderes Fahrzeug
betankt wurde.
Hat jemand schon Erfahrung in diesem Bereich gesammelt und weiß wie man
sich da am besten verhält ? Was passiert im schlimmsten Fall, wenn ich
diese Belege nicht beibringen kann ?
Für jegliche Hilfe danke ich Euch.
Gruß
Tatjana
HINWEIS: follow up to de.etc.finanz.misc
Lutz Nestler
2003-08-06 21:06:11 UTC
Permalink
Post by Tatjana Müller
Hallo zusammen,
ich musste vor eineinhalb Jahren aus beruflichen Gründen umziehen
(etwa 400 km), habe aber meinen bisherigen Wohnsitz als Zweitwohnsitz
beibehalten. Dem Finanzamt gegenüber haben ich nun diese doppelte
Hauhaltsführung geltend gemacht.
Lege dem FA doch Dein Fahrtenbuch vor.
--
Mit freundlichem Gruß

L.Nestler
Rainer Zocholl
2003-08-07 17:27:00 UTC
Permalink
Post by Tatjana Müller
Hallo zusammen,
ich musste vor eineinhalb Jahren aus beruflichen Gründen umziehen
(etwa 400 km), habe aber meinen bisherigen Wohnsitz als Zweitwohnsitz
beibehalten.
Dem Finanzamt gegenüber haben ich nun diese doppelte
Hauhaltsführung geltend gemacht.
Da gibt es jetzt eine grosszügigere Regelung.
Post by Tatjana Müller
Nun erhielt ich ein Schreiben, daß
ich doch bitte die gefahrenen Kilometer in 2002 anhand von
Kilometervermerken in TÜV-, AU-bescheinigungen oder
Werkstattrechnungen belegen solle.
Nun war mein Fahrzeug in 2002 noch keine drei Jahre alt,
so daß ich weder eine TÜV- noch AU-bescheinigung habe.
Tse.
Post by Tatjana Müller
Auch habe ich keinen Werkstattbeleg, weil mein Auto
glücklicherweise sehr zuverlässig ist.
Wie soll ich nun die gefahrenen Kilometer belegen ?
Selbst wenn ich solche Belege hätte, so wäre es
reiner Zufall, wenn sich damit die Kilometerleistung eines ganzen
Jahres erfassen ließe.
Och, das sehen die FA ganz "relaxt".
Post by Tatjana Müller
Denn wer hat schon Belege vom 1.1. und vom 31.12. eines Jahres ?
Kann man interpolieren.
Post by Tatjana Müller
Alles andere wäre ja nur eine Hochrechnung.
Ja, und?
Wenn Du 20000km für Heimfahrten einsetzt, Deine Möhre
aber nur 1000km gefahren hat, bist Du überführt und der Finanzbeamte
hat mal wieder mit 200E Arbeitsaufwand 50 Euro mehr Steuern eingebracht
und den Bürger gezeigt wie mickerig er doch ist.
Post by Tatjana Müller
Das einzige, was ich vielleicht nahezu vollständig hätte, wären
Tankquittungen.
Na, siehste.
Post by Tatjana Müller
Aber dort stehen ja auch keine Kilometer drauf.
Macht nix. Deine Möhre verbraucht irgendwas zwischen 3 und 15l/100km,
was "genau" kann man nachschlagen.
Das kann man also problemlos in KM "umrechnen".
Da Du regelmässig tankst kann man sehen wieviele km Du
in einem Monats gefahren bist.

Auch benutzt Du meist dieselben Tanken, gelle?
Gut ist natürlich, wenn Du bei jeder Heimfahrt am Heimatort tankst,
und nicht etwa den Tank schon bei der Abfahrt voll knallst.
(bei 400km könnte das "automatisch" passiert sein).
Post by Tatjana Müller
Und außerdem könnte man ja unterstellen, daß damit ein anderes Fahrzeug
betankt wurde.
Diese Unterstellung lasse Dir dann aber schriftlich geben!
Und dann würge ihm ein Diziplinarverfahren rein!
Schliesslich muss er ja beweisen, das die Quittungen getürkt sind.


Du solltest aber schon sicherstellen, das Du keine "Fremdquittungen"
hast. Es fällt auch dem dümmsten auf, wenn Du in einem Monat
für 50E tankst, und im nächsten f. 150E und kein weiteres Indiz
vorliegt, das Du den Tank so schnell leergefahren haben könntest...
(Oder auch "beliebt" Super und Benzin oder gar Diesel im "Mix" zu tanken,
500km Umweg zur Tanke machen, innerhalb von 30 Minuten zweimal
an derselben Tanke volltanken, oder mehr Sprit tanken als überhaupt
in den Tank passt..,
Post by Tatjana Müller
Hat jemand schon Erfahrung in diesem Bereich gesammelt und weiß wie
man sich da am besten verhält ? Was passiert im schlimmsten Fall, wenn
ich diese Belege nicht beibringen kann ?
Sie erkennen Dir die Heimfahrten und den 2. Wohnsitz nicht an.
Tatjana Müller
2003-08-08 10:06:26 UTC
Permalink
Post by Rainer Zocholl
(Oder auch "beliebt" Super und Benzin oder gar Diesel im "Mix" zu
tanken, 500km Umweg zur Tanke machen, innerhalb von 30 Minuten zweimal
an derselben Tanke volltanken, oder mehr Sprit tanken als überhaupt
in den Tank passt..,
Also mein Polo verträgt sowohl Super als auch Benzin. Das steht auch so
im Bordhandbuch. Als im vergangenen Jahr die Benzinpreise in die Höhe
schnellten habe ich zeitweise Benzin statt Super getankt (versuchsweise,
bin wieder davon abgekommen). Wie will mir da jemand einen Strick draus
drehen.
Post by Rainer Zocholl
Post by Tatjana Müller
Hat jemand schon Erfahrung in diesem Bereich gesammelt und weiß wie
man sich da am besten verhält ? Was passiert im schlimmsten Fall,
wenn ich diese Belege nicht beibringen kann ?
Sie erkennen Dir die Heimfahrten und den 2. Wohnsitz nicht an.
Auch nicht einen Teil, wenn man nur einen Teil belegen kann ?

Gruß

Tatjana
Heinrich Schramm
2003-08-08 10:39:56 UTC
Permalink
Post by Rainer Zocholl
Post by Tatjana Müller
Hat jemand schon Erfahrung in diesem Bereich gesammelt und weiß wie
man sich da am besten verhält ? Was passiert im schlimmsten Fall, wenn
ich diese Belege nicht beibringen kann ?
Sie erkennen Dir die Heimfahrten und den 2. Wohnsitz nicht an.
Wie ist das eigentlich beim Zweitwohnsitz, muss man da unbedingt mit dem
Auto hinfahren oder gibt es nicht sowieso nur eine entfernugsabhaengige
Pauschale, egal welches Verkehrsmittel man benutzt? (Sorry, im Moment
weiss ich es wirklich nicht.) Im zweiten Fall koennte man sich die
Belege für die Autofahrten sparen und nur nachweisen (oder glaubhaft
machen), dass man sich regelmaessig am Zweitwohnsitz aufgehalten hat,
z.B. durch Rechnungen von oertlichen Geschaeften, Handwerkern,
Restaurants oder auch durch Zeitschriftenabos, die an diese Adresse
zugestellt werden.

Gruss Heiner
Frank Kozuschnik
2003-08-08 15:03:40 UTC
Permalink
Post by Heinrich Schramm
Wie ist das eigentlich beim Zweitwohnsitz, muss man da unbedingt mit dem
Auto hinfahren oder gibt es nicht sowieso nur eine entfernugsabhaengige
Pauschale, egal welches Verkehrsmittel man benutzt? (Sorry, im Moment
weiss ich es wirklich nicht.) Im zweiten Fall koennte man sich die
Belege für die Autofahrten sparen und nur nachweisen (oder glaubhaft
machen), dass man sich regelmaessig am Zweitwohnsitz aufgehalten hat,
z.B. durch Rechnungen von oertlichen Geschaeften, Handwerkern,
Restaurants oder auch durch Zeitschriftenabos, die an diese Adresse
zugestellt werden.
Guter Hinweis. Ja, es gibt eine Entfernungspauschale.

Aus §9 (1) EStG (Ziffer 5):

Zur Abgeltung der Aufwendungen für eine Familienheimfahrt ist eine
Entfernungspauschale von 0,40 Euro für jeden vollen Kilometer der
Entfernung zwischen dem Ort des eigenen Hausstands und dem
Beschäftigungsort anzusetzen.
Tatjana Müller
2003-08-11 07:14:13 UTC
Permalink
Post by Frank Kozuschnik
Guter Hinweis. Ja, es gibt eine Entfernungspauschale.
Zur Abgeltung der Aufwendungen für eine Familienheimfahrt ist eine
Entfernungspauschale von 0,40 Euro für jeden vollen Kilometer der
Entfernung zwischen dem Ort des eigenen Hausstands und dem
Beschäftigungsort anzusetzen.
Moment mal! Bedeutet das auch, daß ich nur Mitfahrer einer
Fahrgemeinschaft sein könnte? Wie sind dann 0,40 Euro als Pauschale zu
rechtfertigen, wenn mir dann doch u.U. geringere Kosten entstanden sind?

Ist es z.B. überhaupt noch relevant, ob ich selbst mit meinem eigenen
Fahrzeug oder dem eines anderen gefahren bin? Sobald man dann doch mehr
als ein Fahrzeug für Heimfahrten verwendet, würde das FA doch beim
Nachrechnen der Kilometer extrem ins Schleudern geraten.

Gruß

Tatjana
Frank Ludwig
2003-08-11 07:21:12 UTC
Permalink
Post by Tatjana Müller
Bedeutet das auch, daß ich nur Mitfahrer einer
Fahrgemeinschaft sein könnte?
Ja, so ist es.
Post by Tatjana Müller
Wie sind dann 0,40 Euro als Pauschale zu
rechtfertigen, wenn mir dann doch u.U. geringere Kosten entstanden sind?
Pauschale, es ist eine Pauschale. Freu' Dich, solange das noch so ist.

Frank
--
"Do not piss off the News Admin, for thou art crunchy and taste good
with ketchup." -- Wisdom of the Wires, Scroll XLII.
Heinrich Schramm
2003-08-11 07:27:15 UTC
Permalink
Post by Tatjana Müller
Post by Frank Kozuschnik
Guter Hinweis. Ja, es gibt eine Entfernungspauschale.
Zur Abgeltung der Aufwendungen für eine Familienheimfahrt ist eine
Entfernungspauschale von 0,40 Euro für jeden vollen Kilometer der
Entfernung zwischen dem Ort des eigenen Hausstands und dem
Beschäftigungsort anzusetzen.
Moment mal! Bedeutet das auch, daß ich nur Mitfahrer einer
Fahrgemeinschaft sein könnte?
Ich interpretiere es so.
Post by Tatjana Müller
Wie sind dann 0,40 Euro als Pauschale zu
rechtfertigen, wenn mir dann doch u.U. geringere Kosten entstanden sind?
Es steht so im Einkommensteuergesetz.
Post by Tatjana Müller
Ist es z.B. überhaupt noch relevant, ob ich selbst mit meinem eigenen
Fahrzeug oder dem eines anderen gefahren bin?
IMHO ist es voellig irrelevant, ob du mit dem Auto, dem Zug, einem
Hubschrauber oder per Anhalter gefahren bist. Wichtig ist nur, dass du
dich tatsaechlich regelmaessig zu deinem Zweitwohnsitz begeben hast.
Post by Tatjana Müller
Sobald man dann doch mehr
als ein Fahrzeug für Heimfahrten verwendet, würde das FA doch beim
Nachrechnen der Kilometer extrem ins Schleudern geraten.
Genau. Und deshalb ist diese Methode auch ziemlich ungeeignet. Ueberlege
dir andere Moeglichkeiten, wie du die Anwesenheit an deinem
Zweitwohnsitz besser nachweisen oder glaubhaft machen kannst.

Gruss Heiner
Martin Gerdes
2003-08-11 10:40:48 UTC
Permalink
Post by Tatjana Müller
Post by Frank Kozuschnik
Zur Abgeltung der Aufwendungen für eine Familienheimfahrt ist eine
Entfernungspauschale von 0,40 Euro für jeden vollen Kilometer der
Entfernung zwischen dem Ort des eigenen Hausstands und dem
Beschäftigungsort anzusetzen.
Moment mal! Bedeutet das auch, daß ich nur Mitfahrer einer
Fahrgemeinschaft sein könnte? Wie sind dann 0,40 Euro als Pauschale zu
rechtfertigen, wenn mir dann doch u.U. geringere Kosten entstanden sind?
Eine Pauschale spart immer Verwaltungskosten. Deswegen hat man sie auch
hier eingeführt.

In vergangenen Jahren gabs für die Mitfahrer nichts, dafür aber für den
Fahrer einen Mitfahrerzuschlag. Damals sind auf so manchem
Pendlerparkplatz Finanzbeamte aufgelaufen und haben Autonummern notiert;
und so mancher Streit ist entstanden, weil der Fahrer auf den
Mitfahrerzuschlag nicht verzichten wollte, der Mitfahrer die Strecke
aber als selbstgefahren in der Steuererklärung angegeben hatte.

Es wäre auf vielen Ebenen unserer Verwaltung besser, man würde sie auf
den Kern zurückführen. Der in allen Ebenen entfesselte Furor, noch
wirklich das letzte Quentchen an Gerechtigkeit (oder Feinsteuerung)
herauszupressen, hat sich schon lange ins Gegenteil verkehrt.
Post by Tatjana Müller
Ist es z.B. überhaupt noch relevant, ob ich selbst mit meinem eigenen
Fahrzeug oder dem eines anderen gefahren bin? Sobald man dann doch mehr
als ein Fahrzeug für Heimfahrten verwendet, würde das FA doch beim
Nachrechnen der Kilometer extrem ins Schleudern geraten.
M.E.gehörte die Kilometerpauschale weg -- und doppelte Haushaltsführung
zumindest ganz deutlich zusammengestrichen.
--
Martin Gerdes
Rainer Zocholl
2003-08-11 13:40:00 UTC
Permalink
Post by Tatjana Müller
Post by Frank Kozuschnik
Guter Hinweis. Ja, es gibt eine Entfernungspauschale.
Zur Abgeltung der Aufwendungen für eine Familienheimfahrt ist eine
Entfernungspauschale von 0,40 Euro für jeden vollen Kilometer der
Entfernung zwischen dem Ort des eigenen Hausstands und dem
Beschäftigungsort anzusetzen.
Moment mal! Bedeutet das auch, daß ich nur Mitfahrer einer
Fahrgemeinschaft sein könnte? Wie sind dann 0,40 Euro als Pauschale zu
rechtfertigen, wenn mir dann doch u.U. geringere Kosten entstanden sind?
Das ist die "Logik" unserer Steuergesetze...
Damit wollte man die Fehlkonstruktion gewissenloser Städteplaner
ausbüglen, die "Arbeit" und "Wohnen" trennen wollten.
Auch aus Umweltgründen wurde gesagt: Warum soll man den
Radfahrer mit 2pf/km bestrafen und den Autofahrer mit 30Pf/km dafür
belohnen, das er die Luft verpestet (und heute: sich ein Häuschen im Grünen
geleistet hat...)
Tja, und damals hatte man wohl noch Schuldenspielraum und
hat die Subventionierung des "Häuschen im Grünen" mit solchen
Pseudo-Umweltgründen ausgebaut, anstatt sie einfach zu streichen,
wie es wohl jetzt kommen wird.
Und alles schaut dann wieder auf den Selbstständigen, der
diese km als "Betriebsausgaben" abrechnen kann und so weiter
ein staatlich gesponsertes "Häuschen im Grünen" leisten kann...
Post by Tatjana Müller
Ist es z.B. überhaupt noch relevant, ob ich selbst mit meinem eigenen
Fahrzeug oder dem eines anderen gefahren bin?
Derzeit: Nicht.
Post by Tatjana Müller
Sobald man dann doch mehr als ein Fahrzeug für Heimfahrten verwendet,
würde das FA doch beim Nachrechnen der Kilometer extrem ins Schleudern
geraten.
Ebenddrum "Pauschale".
Dabei muss man natürlich nicht den küzersten Weg, sondern
den real gefahrenen Weg angeben, der deutlich länger sein kann,
z.B. weil dieser die sichere Autobahn benutzt.

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